EU-Urteil: Weiterverkauf von gebrauchter Software zulässig

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Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem EU-Urteil generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden.

Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner Softwaredownloads bzw. -DVDs durch einen Kunden nicht widersetzen. Allerdings darf der Kunde die Software für den Second-Hand-Verkauf nicht kopieren oder aufspalten und in Teilen weiterverkaufen.

Hersteller fürchten sinkende Einnahmen

Das Urteil bedeutet für den US-Softwareentwickler Oracle eine Niederlage vor Gericht. Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das deutsche Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt.

Oracle sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.

Urteil: Mit dem Kauf werden alle Rechte übertragen

Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung.

„Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen“, schreiben die Richter. Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen - weil sie Bestandteil der Kopie seien.