EuGH: Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden

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Lizenzen von Gebrauchtsoftware dürfen laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) generell weiterverkauft werden. Das gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie das Gericht gestern in Luxemburg entschied.

Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine „nicht körperliche Kopie“ aus dem Internet handelt.

Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei das nicht an den Erstkäufer gebunden. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software für den Weiterverkauf nicht kopieren.