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Fortsetzung von Rechtsstreit noch offen

Der Softwarekonzern Microsoft ist vor dem europäischen Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine vor Jahren verhängte Millionenstrafe abzuwenden. Das US-Unternehmen erreichte nur eine leichte Reduzierung des von der EU-Kommission festgelegten Bußgeldes auf 860 Millionen Euro - 39 Millionen Euro weniger als 2008.

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Im Wesentlichen bestätigten die Richter aber die Entscheidung der EU-Kommission. Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, gegen das Urteil anzugehen. Der Softwarekonzern kann in nächster Instanz den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Streit um Lizenzgebühren

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten zunächst 2004 eine Strafe von knapp 500 Mio. Euro gegen den US-Konzern ausgesprochen, weil das Unternehmen jahrelang zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte. Die Konkurrenten waren auf die Daten angewiesen, damit ihre Programme auf dem allgegenwärtigen Microsoft-Betriebssystem Windows laufen konnten. Da Microsoft nicht zahlte, wurden Bußen fällig. So verhängte die EU-Kommission im Februar 2008 ein Zwangsgeld von 899 Millionen Euro.

Gegen diese Strafzahlung zog Microsoft vor das Gericht in Luxemburg. Das Unternehmen beschwerte sich, die EU-Kommission habe zum Beispiel nicht klar gemacht, wie hoch die Lizenzgebühren von Microsoft sein dürften. Außerdem hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter Microsoft nicht ausreichend Gehör gewährt. All diese Argumente wiesen die Luxemburger Richter zurück.

Einen geringen „Rabatt“ räumte das Gericht dem Softwareriesen dann aber doch ein: Die Kommission hatte ihm nämlich zeitweise erlaubt, den Vertrieb von Konkurrenzprodukten zu beschränken. Diese Erlaubnis sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Unterschiedliche Reaktionen

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia reagierte höchst zufrieden auf den Richterspruch: „Die Forderung, dass Microsoft Informationen gegenüber seinen Mitbewerbern offenlegt (...) hat Nutzern erhebliche Vorteile gebracht.“ Viele Programme wären sonst nie entwickelt worden.

Begrüßt wurde die Entscheidung auch von der Free Software Foundation (FSF), einer Vereinigung zur Förderung freier Software. Dazu gehört auch die Servertechnik Samba, die Windows-Dienste für Unix-Systeme bereitstellt. FSF-Präsident Karsten Gerloff erklärte in einer schriftlichen Mitteilung: „Wir haben hart gearbeitet, um die Kommission in diesem Fall zu unterstützen, und wir sind äußerst stolz auf den erzielten Sieg.“ Die FSF hoffe, dass sich die EU-Kommission weiter für einen offenen Wettbewerb in der IT-Branche einsetzen werde.

Nicht erste Strafe für Microsoft

Schon 2007 hatte Microsoft eine Niederlage vor dem Luxemburger Gericht im Streit um den Zugang zu technischen Informationen erlitten. 2009 zwang die EU-Kommission den Konzern, Nutzern die freie Wahl des Internetbrowsers einzuräumen. Seither muss Microsoft Alternativen zum hauseigenen Internet-Explorer anbieten.

Martina Herzog, dpa

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