Mehr Rechte für freie Fotografen
Freie Fotografen sollen es in Zukunft leichter haben, das Gewerbe eines Berufsfotografen auszuüben. Nicht nur wird das Berufsfotografengewerbe künftig als freies Gewerbe angetreten werden können, bei entsprechender schulischer Ausbildung wird auch von den bisher nötigen drei Jahren Praxis abgesehen.
Darauf haben sich alle Beteiligten geeinigt, wie gestern aus Aussendungen von SPÖ und ÖVP anlässlich der Sitzung des Wirtschaftsparlaments in der Wirtschaftskammer hervorging. Das Gewerbe Pressefotograf und Fotodesigner wird in Zukunft weiterhin als freies Gewerbe angetreten werden können, für das Berufsfotografengewerbe wird ein „niederschwelliger“ Zugang geschaffen.
Nachweis kaufmännischer Ausbildung
Absolventen von Fotoklassen/Fotografieschwerpunkt-Ausbildungen auf höheren berufsbildenden Schulen, Universitäten oder Fachhochschulen oder von zeitlich und qualitativ gleichwertigen Ausbildungen sollen künftig bei Nachweis einer kaufmännischen Ausbildung - zum Beispiel in der Schule - ohne Nachweis einer Praxiszeit das Gewerbe des Berufsfotografen im vollen Befähigungsumfang anmelden können. Wenn keine entsprechenden kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind, müssen diese mittels Unternehmerprüfung erworben werden.
Dreijahresfrist für Privatkunden
Erweitert wird der Tätigkeitsbereich des freien Gewerbes Pressefotograf: Wer den freien Gewerbeschein löst, darf drei Jahre nur im „Business to Business“-Bereich verkaufen, was den Verkauf an Endkonsumenten ausschließt. Nach drei Jahren Berufserfahrung wird man ohne weitere Prüfung in das Berufsfotografengewerbe aufgenommen.
Klassischer Sozialpartnerkompromiss
Sowohl ÖVP-Wirtschaftssprecher Konrad Steindl als auch sein SPÖ-Pendant Christoph Matznetter begrüßten die erfolgte Einigung. Es sei eine für alle „akzeptable“ Regelung gefunden worden, so Steindl. Gleichzeitig konnte ein „solides Handwerk“ erhalten werden, so Matznetter.