Themenüberblick

Unterstützung für Bankensektor

Spanien will sich offenbar - im Gegensatz zu Griechenland, Irland und Portugal - nicht mit umfassenden wirtschaftspolitischen Reformauflagen in die Hände der Helfer aus Europa begeben. Madrid will sich speziell für den Bankensektor Unterstützung holen, entsprechend sind auch die Auflagen an diesen Bereich geknüpft.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Bisher wurde der kleine Rettungsschirm nicht in Anspruch genommen. Im Fall des „Programmlandes“ Irland sind aber 35 der insgesamt zugesagten 85 Milliarden Euro für die Banken bestimmt.

Die Bildung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), eine Zweckgesellschaft luxemburgischen Rechts, wurde am 9. Mai 2010 von den Euro-Ländern vereinbart. Ihr Ziel ist es, mit zeitlich befristeten Finanzhilfen Mitgliedern des Währungsraums in Problemzeiten beizuspringen, um damit die Finanzstabilität der Euro-Zone zu sichern.

Garantievolumen erhöht

Am 24. Juni des Jahres wurde sein Garantievolumen, das die 17 Euro-Länder zugesagt haben, von 440 Milliarden Euro auf 780 Milliarden Euro erhöht. Der deutsche Anteil an dieser Garantiesumme liegt bei 211 Milliarden Euro. Aus dem Bürgschaftsrahmen kann der Rettungsschirm an bedürftige Länder insgesamt 440 Milliarden Euro an Krediten ausreichen. Abzüglich der Programme für Griechenland, Portugal und Irland sind derzeit davon noch rund 210 Milliarden Euro verfügbar.

EFSF holt Mittel auf Kapitalmarkt

Auf Basis des zugesagten Sicherungsvolumens der Euro-Länder beschafft sich die EFSF auf dem Kapitalmarkt über Anleihen die benötigten Mittel für seine Kredithilfen an Krisenländer. Zu ihren Möglichkeiten gehören neben der direkten Kreditvergabe Käufe von Staatsanleihen bei deren Ausgabe, also auf dem Primärmarkt, sowie Käufe von Staatspapieren auf dem Sekundärmarkt, also über die Börse.

Darüber hinaus kann EFSF, und diese Möglichkeit will offenbar Spanien nun nutzen, notleidenden Euro-Ländern Mittel einräumen, mit denen diese wiederum ihren schwächelnden Banken Kapital zuführen können. „Alle Finanzhilfen an Mitgliedsländer sind mit angemessenen Auflagen versehen“, lautet der Grundsatz.

„Hilfe nur gegen Reformen“

Grundsätzlich haben die Euro-Länder ein dreistufiges Vorgehen verabredet. Bei Bankenproblemen sollten zunächst die Branche beziehungsweise die Anteilseigner der Institute in die Verantwortung genommen werden. Reicht das nicht aus, sind die jeweiligen nationalen Regierungen gefragt. Und erst wenn deren Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, tritt die europäische Ebene mit der EFSF auf den Plan.

Eine direkte Rekapitalisierung spanischer Banken durch die EFSF unter Umgehung der Regierung und ohne Reformauflagen für den Finanzsektor ist nicht möglich. Dafür müsste der EFSF-Rahmenvertrag der 17 Euro-Regierungen geändert werden, was lange dauern würde. Außerdem lehnen Deutschland und andere Länder eine Aufweichung des Prinzips „Hilfe nur gegen Reformen“ strikt ab.