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Grasser: Von Experten empfohlen

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat seine Befragung im Korruptions-U-Ausschuss zur BUWOG-Affäre am Dienstag dazu genutzt, um sich selbst wortreich zu verteidigen und seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht, der ihn belastet, in ein schlechtes Licht zu rücken.

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Er bezeichnete die Privatisierung der Bundeswohnungen erneut als „rechtlich völlig korrekt“ und als „Erfolg für die Republik“. Grasser wies den Vorwurf, wonach er das Vergabeverfahren beeinflusst hätte, wiederholt zurück. Dass er sich für eine zweite Bieterrunde der zwei Interessenten CA Immo und Immofinanz entschieden habe, begründete Grasser damit, dass ihm das von den Experten empfohlen worden sei. Und immerhin habe man nach dieser zweiten Runde, in der das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und RLB OÖ den Konkurrenten CA Immo um nur eine Million Euro überbieten konnte, mehr Geld für die Republik herausgeholt.

Karl-Heinz Grasser während des Untersuchungsausschusses

dapd/Hans Punz

Der Medienandrang zur Grasser-Befragung ist enorm

„Das bedeutet gar nichts“

Grasser lieferte sich immer wieder Wortgefechte mit den Abgeordneten und beschwerte sich über deren „Unterstellungen“. Die Behauptung, wonach sein früherer Kabinettschef Heinrich Traumüller überraschend gestanden hätte, dass er, Grasser, den Finanzierungsrahmen der CA Immo in Höhe von 960 Mio. Euro gekannt habe, bezeichnete Grasser als „Rohrkrepierer“. Er habe immer gesagt, dass ihm diese Summe bekannt gewesen sei, das habe er auch vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt.

„Und was bedeutet das? Das bedeutet gar nichts. Ich habe diese Zahl niemandem weitergegeben“, so Grasser, der darauf verwies, dass auch mehrere andere Personen die 960 Mio. gekannt haben. Nach Grassers Darstellung hat dieses Wissen aber keinerlei Bedeutung gehabt, denn der Finanzierungsrahmen habe in der zweiten Runde mehr als eine Milliarde Euro betragen. Das habe die CA Immo in der zweiten Runde aber leider nicht geboten. „Wie viel die CA Immo bieten würde, konnte nur die Immo wissen“, so Grasser.

Wie es laut Grasser zur zweiten Bieterrunde kam

Den Vorwurf, dass eine geplante Sitzung der Vergabekommission am 8. Juni 2004 abgesagt und die zweite Bieterrunde überraschend eingeschoben wurde, ließ Grasser auch nicht gelten. Nach der Empfehlung der Experten, die Bieter zu einem zweiten Angebot einzuladen, hätte es keinen Sinn gehabt, eine Kommissionssitzung abzuhalten, so Grasser. Er habe die zweite Bieterrunde aber nicht „angeordnet“, wie im Ausschuss behauptet werde, sondern er sei der Empfehlung der Experten gefolgt. Nachdem die CA Immo in der ersten Runde 922 Mio. Euro geboten, aber einen Finanzierungsrahmen von 960 Mio. gehabt habe, sei die Annahme, dass sie in einer zweiten Runde mehr bieten könnten, „logisch“ gewesen, so Grasser.

„Völlig unglaubwürdige Geschichte“

Die Behauptung Ramprechts, wonach Grasser die Abwicklung der BUWOG-Privatisierung an die Investmentbank Lehman Brothers vergeben habe, obwohl die Vergabekommission für den österreichischen Konkurrenten CA-IB gewesen sei, bezeichnete Grasser als „völlig unglaubwürdige Geschichte“. Wenn der Immobilienmakler und damalige BUWOG-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech - wie von Ramprecht behauptet - in allerletzter Minute gesagt hätte, der „Minister will Lehman“, hätte Ramprecht das wohl hinterfragen müssen, so Grasser.

Als „rechtschaffender Mensch“ hätte Ramprecht bei ihm selbst oder bei seinem Kabinettschef hinterfragen müssen, ob die Aussage Plechs stimme. Da sei aber so ohnehin nie passiert, hielt Grasser an seiner Darstellung fest. Außerdem habe Ramprecht tonnenweise Tonaufnahme gemacht, darauf sei aber kein einziger Hinweis auf Verfehlungen bei der BUWOG-Privatisierung zu finden, sondern viel mehr Hinweise auf Verfehlungen von Ramprecht selbst, verwies Grasser neuerlich auf bereits bekannte Vorwürfe gegen Ramprecht.

„Könnte mich selbst belasten“

Bei der weiteren Befragung wurde Grasser mit einer bei Hausdurchsuchungen gefundenen Unterlage konfrontiert: Demnach hat Grasser weit häufiger als bisher bekannt mit dem damaligen Anwalt des mitbeschuldigten Walter Meischberger Kontakt gehabt. Anwalt Gerald Toifl - gegen den unterdessen selber ermittelt wird - hatte in einem detaillierten Leistungsverzeichnis über seine Tätigkeit bei 16 von 20 Tätigkeiten zur BUWOG auch das Kürzel „KHG“ angeführt - also „Besprechung“ oder „Telefonat“ und „Kontakt mit KHG“.

Als FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz konkret nachfragte, warum Grasser am 3. Dezember 2009 mit Toifl nach Zürich geflogen sei, um dort mit dem Vermögensverwalter Norbert Wicki eine Darstellung zu machen, berief sich Grasser auf sein Entschlagungsrecht. „Ich könnte mich selbst belasten.“ Außerdem habe er dazu schon im Strafverfahren ausgesagt.

Keine Aussage zu Penthouse-Miethöhe

Auch die Miete für Grassers Penthouse in Wien kam im U-Ausschuss zur Sprache. Als ihm der Grüne Peter Pilz einen Mietvertrag vorhielt, der von 1.265,31 Euro Hauptmiete plus einen Anteil an Betriebskosten und den Liftkosten sprach, korrigierte Grasser. Dieser Vertrag betreffe nicht seine Dachgeschoßwohnung, sondern eine Wohnung im selben Haus, die er als Büro nutze. Zur Miete für seine Wohnung äußerte er sich nicht.

Die Debatte über Grassers Miete war aufgekommen, da die Vermieterin der Wohnung, die Wiener Städtische Versicherung, Mitglied im Österreich-Konsortium war, das die BUWOG-Vergabe gewann. Für Pilz besteht in Grassers Wohnkosten ein Zusammenhang mit dem BUWOG-Beweisthema, da auch die Finanzierung der Dachbodenrenovierung um mehr als 4 Mio. Euro nicht geklärt sei.

„Akt der Unmenschlichkeit“

Nach seiner vierstündigen Befragung im Ausschuss stand Grasser auch den Medien Rede und Antwort. Er kritisierte dabei das Vorgehen des Ausschusses als unfair und unobjektiv. Er bezeichnete die Befragung seines früheren Kabinettschefs Traumüller, der nach dem Ausschuss ärztlich betreut werden musste, als „Akt der Unmenschlichkeit“. Der U-Ausschuss ringe verzweifelt um einen Erfolg. „Den wird man aber nicht kriegen“, so Grasser. In der ZIB2 zeigte sich Grasser zudem zuversichtlich, in Sachen BUWOG-Affäre nicht angeklagt zu werden. Er wisse jedenfalls, dass er unschuldig sei. „Wenn man sachlich entscheidet, dann kann ich nicht angeklagt werden“, so Grasser.

Toifl verweist auf Schweigepflicht

Nur zehn Minuten dauerte unterdessen der Auftritt von Rechtsanwalt Toifl im U-Ausschuss. Da ihn sein Mandant Meischberger von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden hatte, berief sich Toifl bei den meisten Fragen auf diese. Gegen Toifl wird in der BUWOG-Causa wegen des Verdachts auf Fälschung eines Beweismittels ermittelt.

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