Facebook-Verbot: ORF-Beschwerde abgewiesen

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Nach der Medienbehörde KommAustria ist nun auch der Bundeskommunikationssenat (BKS) zum Schluss gekommen, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz in Einklang stehen.

Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung nun als unbegründet ab, der entsprechende Bescheid wurde heute im Internet veröffentlicht.

„Nicht nachvollziehbar“

Nach dem negativen BKS-Bescheid will der öffentlich-rechtliche Sender seinen „Kampf um einen freien Zugang zu neuen Medien“ fortsetzen. Man werde sich in der Causa nun an die Höchstgerichte wenden, hieß es heute in einer ersten Stellungnahme.

„Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in Sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird“, so Generaldirektor Alexander Wrabetz. „Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar.“

Ein derart weitgehender Eingriff in die Rundfunkfreiheit wie vom BKS unterstellt sei vom Gesetz nicht intendiert gewesen, glaubt man im ORF. „Wir werden daher auch beim Gesetzgeber, von dessen Seite es ja bereits positive Signale gibt, weiterhin für unseren Standpunkt und eine diesbezügliche Klarstellung im ORF-Gesetz werben“, kündigte der ORF-Chef an.

Die ORF-Rechtsabteilung soll den aktuellen Status der betroffenen Facebook-Seiten erheben und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise machen. Auch die User werde man „in geeigneter Form über die jeweiligen Schritte informieren“, so Wrabetz.