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Comeback der Studiengebühren

Den Universitäten steht es laut Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle ab Herbst frei, Studiengebühren einzuheben. Ob und wie viel, ist den Unis überlassen, es gilt jedoch eine Obergrenze von 500 Euro pro Semester. Die Universität Wien prescht nun vor und wird bei einem Teil der Studierenden abkassieren.

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Das beschloss der Senat in seiner Sitzung Donnerstagnachmittag nach einem entsprechenden Vorschlag des Rektorats. Damit wird die von SPÖ, FPÖ und Grünen 2008 getroffene Studiengebührenregelung autonom von der Uni Wien wieder eingeführt, die mit 1. März dieses Jahres vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde. Seither gibt es keine generelle Regelung mehr.

Gutachten gegen Gutachten

Töchterle beruft sich aber auf Rechtsgutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer, wonach die Unis autonom in ihrer Satzung Beiträge fixieren dürfen. Der ÖVP-Teil der Regierung ist der Meinung, dass die Unis Gebühren einheben dürfen, die SPÖ hingegen verneint das vehement und beruft sich auf andere Gutachten, wonach die Unis gar nicht mehr kassieren können. In der Universitätenkonferenz einigte man sich darauf, Gebühren nach dem zuletzt gültigen Modell einzuheben, wonach nur Studenten aus Nicht-EU-Ländern und Langzeitstudenten bezahlen.

Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind seit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht.

Mit dem Beschluss zahlen ab dem Wintersemester 2012/13 wieder jene Studenten 363,36 Euro pro Semester, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. In Ausnahmfällen wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeit neben dem Studium, Betreuung von Kindern bis zum siebenten Lebensjahr, Behinderung, Präsenz- oder Zivildienst wird die Studienbeitragspflicht erlassen. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl hatte mehrmals betont, dass der Uni durch das Wegfallen dieser Studienbeiträge von 15 Prozent der Studenten jährlich neun Mio. Euro entgehen würden.

Was machen die anderen?

Nachdem bereits ein Großteil der Unirektoren angekündigt hatte, im Wintersemester - wie von Töchterle beworben - autonom Studiengebühren einzuheben, machen die Rektoren ihre Entscheidungen dieser Tage fix: So haben sich inzwischen die Rektorate der Uni Innsbruck, der Uni und der Technischen Uni (TU) Graz sowie der Medizinuni Wien fix für einen Antrag an den Senat entschieden, wie ein APA-Rundruf ergab. Laut „Standard“ (Freitag-Ausgabe) reichten außerdem die Rektorate der Wirtschaftsuni, der TU Wien, der Veterinärmedizinischen Uni (VETMED), der Kunstuni Graz und der Unis Salzburg und Klagenfurt ihre Anträge ein. In Summe sind das zehn der 21 Unis.

An den beiden Technikunis in Wien und Graz wird der 7. Mai der Tag der Senatsentscheidung, am 9. Mai muss der Senat der WU sich mit der Causa beschäftigen, am 15. Mai der Senat der Uni Salzburg, am 16. Mai jener der Uni Graz und am 30. Mai jener der VETMED. An den übrigen Unis steht noch nicht fest, in welcher Sitzung die Entscheidung fallen wird.

Nicht alle ziehen mit

Auch wenn das Rektorat der Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU) vorerst wegen der unklaren rechtlichen Situation keinen Antrag an den Senat gestellt hat, eine autonome Einhebung von Studiengebühren in der Satzung festzuschreiben, kann das für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, betonte eine Sprecherin des Rektorats Ende März. „Es ist noch keine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen worden.“

An der Montanuniversität Leoben entschied sich das Rektorat unterdessen, keinen Antrag auf autonome Einführung von Studiengebühren zu stellen. „Es bleibt wie gehabt, freier Zugang im Wintersemester“, so der Pressesprecher zur APA. Bisher hatten sich nur die Wiener Unis für angewandte Kunst, die Wiener Musikuni und die Akademie der bildenden Künste dezidiert gegen einen Antrag entschieden.

„Politik hat uns keine Wahl gelassen“

„Die Universitätsleitung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht“, so der Senatsvorsitzende Helmut Fuchs am Donnerstag. Die Politik habe der Universität aber „letztendlich keine Wahl gelassen“, schließlich gehe es bei den durch die wegfallenden Studienbeiträge fehlenden neun Mio. Euro „auch darum, ob wir 150 JungwissenschafterInnen beschäftigen können oder nicht“. Im Senat haben sich nach Angaben aus dem Gremium zwölf Mitglieder für die Wiedereinführung ausgesprochen und fünf dagegen.

Notwendig war die Entscheidung zu einer autonomen Einhebung der Studiengebühren laut Senat aber auch, „um rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten“. „Nicht zuletzt aus budgetären Gründen muss rasch wieder Rechtssicherheit in Bezug auf die Studienbeitragsfrage herrschen“, so Engl am Donnerstag. Ziel der Universität sei es nun, eine rechtliche Klarstellung „kostengünstig zu erreichen, indem man einzelne Musterklagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt“, so Fuchs. Er lade die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ein, „sich diesem Weg anzuschließen, um rasch wieder den Druck von der Universität zu nehmen“.

Für Massenklagen gerüstet

Die Uni werde alle eingezahlten Studienbeiträge rückerstatten, sollte der VfGH die Zulässigkeit in Musterverfahren verneinen. Die Bundesvertretung der ÖH hatte bereits Anfang März eine Mio. Euro an Rücklagen aufgelöst, um sich für Massenklagen gegen Unis zu rüsten. Auch die Studentenvertreter der Uni Wien haben angekündigt, Geld für Klagen bereitzustellen. Unterstützung für die Entscheidung von Rektorat und Senat kommt von den Dekanen und Zentrumsleitern der Uni Wien in einer Aussendung. Die budgetäre Situation der Uni und die offene Rechtsfrage würden keine andere Wahl lassen. Auch Töchterle begrüßte das Abstimmungsergebnis des Senats.

„Verurteilt“ wird der Beschluss von der ÖH-Bundesvertretung. Die Uni Wien müsse sich bewusst sein, dass sie hier „rechtswidrig und gegen die Studierenden“ vorgehe. „Der heutige Beschluss ist extrem enttäuschend - es wurde nicht auf die Stimme der Studierenden gehört und einfach über ihre Köpfe hinweg entschieden. Wir hätten dem Senat mehr Rückgrat zugetraut“, so die Studentenvertreter. Die Empörung der Studenten „ist verständlich“, betonte auch die ÖH der Uni Wien und kündigte an, sie werde „Studierende, die gegen die unrechtmäßigen Studiengebühren Klagen erheben, selbstverständlich unterstützen und weiterhin politischen Widerstand leisten“.

Senatsvorsitzender: „Massiv bedroht“

Die Senatssitzung wurde nach Angaben von Senatsvorsitzendem Fuchs erheblich durch protestierende Studenten gestört. Diese hätten versucht, die Türe zum Senatssitzungssaal während des Treffens aufzubrechen. Fuchs sprach von „massiver Bedrohung“, Mitarbeiter hätten sich von innen gegen die Türe stemmen müssen. Das Rektorat habe daraufhin die Polizei gerufen, die Senatsmitglieder hätten unter „massivem Schutz der privaten Sicherheitskräfte“ die Uni verlassen, so Fuchs. Rund 200 Studenten blockierten im Anschluss an die Sitzung zuerst den Ring vor dem Unihauptgebäude und zogen dann weiter vor das Parlament.

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