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50 Euro für Anmeldung

Gebühren, die in Österreich anfallen, wenn Bürger aus anderen EU-Ländern zuziehen, sind nach Ansicht des Migrationsexperten Bernhard Perchinig eine „Einschränkung“ des Freien Personenverkehrs in der Europäischen Union.

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Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern verlangten die österreichischen Behörden Anmeldebescheinigungen, die von Unionsbürgern beantragt werden müssten, die länger als drei Monate bleiben, und durchschnittlich insgesamt rund 50 Euro kosteten, berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ (Dienstag-Ausgabe). Bis jetzt sei das zwar noch nicht vor Gericht gekommen, aber es sei absurd und bekannt, „dass Österreich bei den Meldungen abcasht“, so Perchinig.

Ministerium: Nicht höher als für Österreicher

Der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, bestätigte auf Anfrage der APA, dass auf Basis des Gebührengesetzes derartige Gebühren eingehoben werden. Man richte sich aber nach der Vorgabe, dass EU-Bürger dabei nicht mehr belastet werden als österreichische Staatsbürger bei der Ausstellung von Personalausweisen. So äußerte sich auch die Wiener Einwanderungsbehörde (MA 35) gegenüber dem „Standard“.

2,3 Millionen Einnahmen?

Die Rechnung der Zeitung, wonach der Bund im Jahr 2010 rund 2,3 Millionen Euro an den 44.416 Menschen, die in jenem Jahr aus EU (ohne Rumänien und Bulgarien), dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nach Österreich zogen, verdient habe, wies Grundböck zurück. Der Bund nehme bei den Anmeldebescheinigungen nur jeweils 15 Euro Bundesgebühr ein, die übrigen Abgaben, die EU-Bürger für entrichten müssen, sei Ländersache. Kalkuliert man also mit 15 Euro pro Zuziehendem und nicht mit 50,90 Euro wie der „Standard“, kommt man für 2010 auf 666.240 Euro an Einnahmen für den Bund.

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