Leichterer Zugang zu Fotografengewerbe

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Das Gewerbe des Berufsfotografen wird neu geregelt. Bereits jetzt ist Österreich eines der letzten Länder in der EU, in denen es derart strikte Zugangsbeschränkungen gibt.

Voraussetzung ist eine Meisterprüfung, bei deren praktischem Teil allerdings der Umgang mit großteils völlig überholter - nicht digitaler - Technik abgefragt wird. Alternativ zur Meisterprüfung werden auch ein individueller Befähigungsnachweis und eine formelle Anmeldung bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen akzeptiert.

Künftig freies Gewerbe

Das Wirtschaftsministerium hat nun eine Novelle der Gewerbeordnung von 1994 in Begutachtung geschickt, der das Fotografengewerbe in ein freies Gewerbe umwandelt. Derzeit können selbst ausgewiesene Profis wie Pressefotografen nicht als Berufsfotografen arbeiten.

Das professionelle Fotografieren etwa bei Hochzeiten und in Schulen und Kindergärten ist bisher Berufsfotografen vorbehalten. Das soll sich mit der Novelle ändern - die im Übrigen auch den Verkauf von Kontaktlinsen per Versand erlauben wird.

Veraltete Techniken

Während vor allem Pressefotografen seit Jahren eine Öffnung forderten, wehrte sich ein Teil der 3.000 Mitglieder umfassenden Berufsinnung bis zuletzt gegen eine Öffnung, wie der „Kurier“ am Wochenende berichtete. Sie befürchte unter anderem einen Preiswettbewerb und ein Ende der Lehrlingsausbildung.

Tatsache ist, dass die Meisterprüfung nur noch bedingt zeitgemäß ist. In der professionellen Fotografie wird - mit Ausnahme von künstlerischen Arbeiten - ausnahmslos mit Digitalkameras gearbeitet. Bei der Prüfung müssen Anwärter dagegen mit Fachkameras und auf Film fotografieren und die Bilder selbst im Labor entwickeln.