Verhandlungen mit IWF
Die ungarische Regierung hat Modifizierungen des umstrittenen Notenbankgesetzes beschlossen und wird diese dem Parlament vorlegen, berichten Medien am Mittwoch. Die Europäische Kommission hatte wegen dieses Gesetzes und der damit verbundenen Sorge um die Souveränität der Notenbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.
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Im Sinne der Vorlage sollen Notenbank (MNB) und Finanzaufsicht nicht mehr zusammengelegt und die Tagesordnung des Monetärrates der MNB nicht mehr der Regierung vorgelegt werden.
Für EZB ausreichend?
Weiter wird in Zukunft kein Vertreter des Kabinetts an den Beratungen des Monetärrates teilnehmen. Zugleich sollen einzelne Abschnitte des Notenbankgesetzes gestrichen werden, die die Entlassung der Mitglieder des Rates sowie dessen Auflösung nach einer Euro-Einführung in Ungarn regelten. Laut einer Aussendung des Ministeriums für Nationalwirtschaft vom Dienstag würden die Modifizierungen jene Beanstandungen betreffen, die die Europäische Kommission in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn angeführt hatte.
Die Europäische Kommission habe die seitens der ungarischen Regierung empfohlenen Änderungen zur Kenntnis genommen, betont die Aussendung des Ministeriums. Doch die angekündigten Modifizierungen des Notenbankgesetzes würden der Europäischen Zentralbank (EZB) wahrscheinlich nicht ausreichen, betonen Analysten gegenüber dem Internetportal Vg.hu. Diese Schritte brächten Ungarn dem Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht näher, mit dem Budapest über ein neues Kreditabkommen verhandeln will, so der Analyst Peter Karsai.
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