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Fekter verkündet „Einigung“

Bei den Verhandlungen über ein Steuerabkommen zwischen Österreich und Schweiz hat es eine „grundsätzliche Einigung“ gegeben. Das sagte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) am Donnerstag am Rande eines offiziellen Besuchs in Portugal vor österreichischen Journalisten.

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Sie habe nun vor, das Abkommen gemeinsam mit ihrer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf Freitagnachmittag in Bern zu unterzeichnen. Fekter wird dafür direkt von Lissabon nach Bern fliegen. Der Grundsatzeinigung zufolge liegt für die pauschale Abgeltungssteuer der Steuersatz in einer Bandbreite von 15 bis 38 Prozent. Das sei zwar „etwas geringer als bei Deutschland“, wie die Ministerin sagte. Sie führte das aber darauf zurück, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasse, während es in Österreich nur um die Kapitalertragssteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer gehe.

Schweizer Banken sichern Anonymität

Damit der Anleger anonym bleibt, wird die Steuer von den Schweizer Banken eingehoben und dann an Österreich überwiesen. Nach der Einigung auf das Abkommen zur Besteuerung von Konten von Österreichern in der Schweiz startet laut Fekter der Ratifizierungsprozess in der Schweiz und Österreich. Es ist angepeilt, dass das mit 1. Jänner 2013 in Kraft tretende Steuerabkommen im Jahr 2013 seine volle Wirkung entfaltet. Es wird erwartet, dass der Großteil der Gelder Mitte 2013 eintrifft. In Einzelfällen könnten sich aus Auszahlungen daraus bis 2014 ziehen.

Österreich hat fürs Budget rund eine Milliarde an Einnahmen aus dieser „Schwarzgeldsteuer“ angesetzt. Wie viel Geld tatsächlich ab 2013 hereinkommt, wisse man noch nicht, weil man nicht absehen könne, wie sich die Steuerflüchtigen verhalten würden - also ob sie Geld abziehen und in der Zwischenzeit bis zum Inkrafttreten der Regelung in eine andere Steueroase flüchten oder Selbstanzeigen wählten oder eben die Abgeltungszahlung auf die Schwarzgeldguthaben. Im letzteren Fall sei jedenfalls „die Anonymität gewährt“.

Auch Steuer auf Zinserträge kommt dazu

Neben der einmaligen Abschlagssteuer für in der Vergangenheit nicht versteuerte Guthaben fällt in der Folge eine Steuer auf die Zinserträge (25 Prozent) an, die nach bisherigen Rechnungen jährlich 50 Mio. Euro bringen sollte. An den 25 Prozent, die der KESt auch in Österreich entsprechen, wurde zuletzt auch nicht mehr gerüttelt. Denn auch der Ertrag auf Vermögen im Ausland ist in Österreich steuerpflichtig, sagte der Präsident der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, im Ö1-Mittagsjournal am Donnerstag - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Wie die Banken feststellen können, ob das Vermögen korrekt versteuert wurde, erklärte Hübner so: „Die schweizerischen Banken haben den österreichischen Kontoinhaber zu fragen und eine Bestätigung des österreichischen Fiskus zu verlangen, ob die Gelder in Österreich versteuert worden sind.“ Wenn das Vermögen versteuert wurde, dann ist nur noch die Steuer auf die Zinserträge fällig.

Selbstanzeige könnte „billiger“ kommen

Fekter kündigte auch eine Amnestie an, wenn Steuerflüchtlinge eine Selbstanzeige machen und ihr Geld dann doch noch in Österreich versteuern. Das sei für Betroffene durchaus zu überlegen, so Hübner weiter. „Denn wenn man entdeckt wird von der Behörde, bevor man selbst offengelegt hat, dann droht immer ein Strafverfahren.“ Eine Selbstanzeige könnte da „billiger“ kommen, so Hübner.

Wer sein Vermögen dennoch weiter in der Schweiz veranlagen will, habe dafür unterschiedliche Gründe, sagte Hübner. Eines der Motive sei auch die Sicherheit des Schweizer Franken gegenüber dem Euro. Die Höhe der Zinsen sei es nicht, denn diese seien in der Schweiz ähnlich hoch wie in Österreich, so der Wirtschaftstreuhänder. Die Schätzung der Regierung, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz eine Milliarde Euro bringen kann, hält Hübner für optimistisch, aber nicht ganz unrealistisch.

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