Schweizer Steuer-CDs: Österreicher war Mittelsmann
Der umstrittene Ankauf von Daten über deutsche Schwarzgeldkonten in der Schweiz ist laut deutschen Magazinen über Österreich gelaufen. Wie der „Spiegel“ und „Focus“ gestern im Voraus unter Verweis auf bisher unveröffentlichte Schweizer Gerichtsakten berichten, soll der österreichische Mittelsmann Aufträge der deutschen Steuerfahnder an einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Credit Suisse (CS) weitergeleitet haben. Die Schweizer Justiz rechtfertige nun den Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder mit fortgesetzter Anstiftung zum Datendiebstahl.
Selbstmord in Haft
Der CS-Mitarbeiter soll nach Überzeugung der Schweizer Ankläger die Schweizer Bank auf Bestellung der deutschen Fahnder ausspioniert haben. Sein österreichischer Mittelsmann habe ihm „Aufträge der deutschen Vermittler“ weitergeleitet, und im Sommer 2008 habe der Banker „die gewünschten Zusatzinformationen retourniert“, heißt es laut „Spiegel“ in der Akte.
Der Österreicher war wie berichtet im September 2010 in der Schweiz festgenommen worden und hatte sich in der Zelle erhängt. Laut Obduktion handelte es sich um Selbstmord. Schon damals war von Medien vermutet worden, der Tiroler sei die Drehscheibe im Millionendeal mit der Steuer-CD gewesen. Als Treuhänder soll der 42-Jährige den Geldaustausch geregelt und sich so ein „kleines Stück“ vom Millionen-Kuchen abgeschnitten haben.
Fiskus zahlte 2,5 Millionen Euro
Der Schweizer habe „in mehreren Tranchen handschriftliche Notizen auf einseitig beschrifteten A-4 Blättern von 1.500 bis 2.500 Bankkundendaten mit Depotwerten von ca. 1,8 bis zwei Milliarden Schweizer Franken“ besorgt. Insgesamt zahlte der deutsche Fiskus 2,5 Millionen Euro an das Duo für die auf einer CD zusammengefassten Unterlagen.
Der Deal fiel auf, als ein Notar aus Goch am Niederrhein im Auftrag der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden eine Teilprämie unter dem Hinweis „Erbschaft gemäß Auftragsvereinbarung“ auf ein österreichisches Konto überwies. Die dortige Bank vermutete Geldwäsche und fragte nach, so der „Focus“. Daraufhin musste die Oberfinanzdirektion Rheinland laut „Focus“ einräumen, dass die Summe „der Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen“ diene.
Die Verwertung illegal erworbener Beweise ist in Deutschland in Steuerfällen zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht 2010 festgestellt hat. Wer andere zur Spionage anstiftet, muss aber sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland mit Haftstrafen rechnen.