Themenüberblick

Gericht kippt Nachtflugregelung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vorläufige Nachtflugverbot auf dem Frankfurter Flughafen bestätigt. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr seien vorerst keine Starts und Landungen auf Deutschlands größtem Luftdrehkreuz erlaubt, urteilte das Gericht am Mittwoch. Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig. Schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Regelung für Nachtflüge in Frankfurt beanstandet. Er wurde nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. Hessen muss jetzt den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung für den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen, nachbessern.

Die hessische Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn das rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.

Lärmgeplagte Anrainer

„Etwas anderes hätte unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert“, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses aus mehr als 60 Bürgerinitiativen. Lärmgegner demonstrieren seit Monaten immer montags im Flughafenterminal gegen wachsende Lärmbelastung. Geklagt haben Städte in der Einflugschneise wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen.

„Die Flieger fliegen 50 Meter über meinem Haus, da versteht man kein Wort mehr“, beschrieb einer der beiden Privatkläger vor der Urteilsverkündung seine Situation. Thomas Rapp betreibt einen Getränkegroßhandel in Kelsterbach. In seinem Büro könne er wegen des Lärms der landenden und startenden Maschinen keine Besprechungen mehr abhalten. Er forderte eine Erweiterung des Nachtflugverbots auf 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel den lärmgeplagten Anrainern Mut gemacht. Nur weil ein Airport groß sei, heiße das noch nicht, dass auch immer geflogen werden müsste. Moniert hatte er seinerzeit auch einen Formfehler des Landes Hessen bei der Ausbaugenehmigung für den Flughafen.

Deutschlands wichtigstes Luftdrehkreuz

Der Flughafen Frankfurt ist Deutschlands wichtigstes Drehkreuz für den Luftverkehr und der drittgrößte Flughafen in Europa. Im aktuellen Sommerflugplan werden pro Woche 4.630 Passagierflüge abgewickelt, angeflogen werden 304 Ziele in 108 Ländern. Hinzu kommen wöchentlich 235 reine Frachtflüge.

Der Betreiber Fraport zählte im vergangenen Jahr 487.162 Starts und Landungen sowie 56,44 Millionen Passagiere. Mit der neuen Landebahn Nordwest, der vierten Bahn, werden bis zu 700.000 Starts und Landungen pro Jahr anvisiert. 90 Millionen Passagiere will der Flughafen im Endausbau bewältigen können.

Einbußen für Lufthansa-Frachttochter

Prompt kritisierte die Luftfahrtbranche das Verbot. Von einer Nachtflugerlaubnis hätte vor allem die Lufthansa-Frachttochter profitiert. Sie rechnet bei einem dauerhaften Nachtflugverbot mit Gewinneinbußen von 40 Millionen Euro im Jahr. Die Lufthansa kritisierte das Verbot als schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird“, erklärte Lufthansa-Chef Christoph Franz.

Das Urteil sei „ein weiterer Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber der ausländischen Konkurrenz einschränkt“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch. „In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht“, sagte Siegloch.

Verkehrsminister: Kein generelles Nachtflugverbot

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer sieht keinen Anlass für ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland. „Es gibt regional unterschiedliche Gegebenheiten in Deutschland, und deswegen ist es auch guter Brauch, dass es Ländersache ist, entsprechend zu entscheiden und Betriebsgenehmigungen zu geben“, sagte ein Sprecher des deutschen Verkehrsministeriums.

Deutschland brauche eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, zu der auch Flughäfen gehörten, die für Arbeitsplätze und Wohlstand sorgten. „Wir müssen neben dieser Wirtschaftlichkeit zugleich aber auch Aspekte des Lärmschutzes berücksichtigen“, erklärte der Sprecher. Das seien zwei Seiten einer Medaille.

Flughafenbetreiber akzeptiert Entscheidung

Der Flughafenbetreiber Fraport will das Nachtflugverbot akzeptieren. Einschränkungen müssten akzeptiert werden, so schwierig und ärgerlich das insbesondere für Frachtflüge sei, sagte Fraport-Chef Stefan Schulte. Das Unternehmen begrüße, dass das Gericht mit seiner Entscheidung zugleich den Ausbau des Frankfurter Flughafens bestätigt habe. Fraport wird mehrheitlich vom Land Hessen (31,5 Prozent) und der Stadt Frankfurt (20,1 Prozent) beherrscht. Am Flughafen sind mehr als 70.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Links: