Frist für Lebensmittelhersteller
Die Liste mitunter irreführender Werbeslogans, die einen positiven Effekt von Lebensmitteln auf die Gesundheit versprechen, wird kürzer. Der Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament stimmte am Mittwoch in Brüssel für einen Vorschlag der EU-Kommission, rund 1.600 gesundheitsbezogene Werbesprüche zu verbieten.
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Darunter sollen auch solche fallen, die eine Wirkung auf das Immunsystem und eine Stärkung der Abwehrkräfte durch bestimmte Produkte versprechen - sofern die nicht wissenschaftlich belegt ist. Erlaubt sein sollen künftig nur noch rund 220 Slogans wie etwa „gut für die Verdauung“ für Produkte mit einem hohen Anteil an Ballaststoffen.
Die lange Liste der gesundheitsbezogenen Etikettierungen wurde von der Europäischen Lebensmittelagentur (EFSA) im italienischen Parma überprüft. Zugelassen wurden nur solche, die als wissenschaftlich fundiert erachtet wurden. Durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, probiotisches Joghurt stärke das Immunsystem.
Sechs Monate Zeit für „Abverkauf“
Die EU-Kommission muss die Listen nun noch formal absegnen, was nach Angaben aus Brüssel in einigen Wochen geschehen soll. Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Hersteller von Lebensmitteln, deren Werbesprüche auf der Schwarzen Liste gelandet sind, sechs Monate Zeit, um bereits verpackte Produkte zu verkaufen.
„Nach dieser Frist dürfen sie die beanstandeten Slogans nicht mehr verwenden“, hieß es am Mittwoch. Die Hersteller könnten allerdings jederzeit auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine erneute Überprüfung beantragen.
„Schutz vor unwahren Werbeaussagen“
Der Antrag einiger Abgeordneter, das Votum über die Negativliste zu verschieben, scheiterte mit deutlicher Mehrheit. Hinter diesem Versuch „stand klar die Lobby der Lebensmittelindustrie“, vermutete die deutsche EU-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt (SPD). Die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC in Brüssel begrüßte die Neuregelung als „Schritt in die richtige Richtung“. Konsumenten würden so besser vor „unbegründeten, übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen“ geschützt, betonte die Leiterin des BEUC, Monique Goyens.
Die Listen sind Teil einer EU-Verordnung, die bereits 2006 verabschiedet wurde. Ihre Erstellung dauerte länger als zunächst geplant, da die EFSA rund 44.000 Anträge auf Zulassung von Werbeaussagen erhielt - weit mehr als zunächst erwartet.
Was kann welches Joghurt?
Versprechen von Lebensmittelkonzernen, ihre Produkte würden besondere gesundheitsfördernde Eigenschaften aufweisen, haben bereits mehrmals zu Rechtsstreitigkeiten geführt - etwa im Jahr 2010 zwischen dem Marketing der Agrarmarkt Austria (AMA) und dem Lebensmittelkonzern Danone betreffend eine Joghurtwerbung. Eine Aussage der AMA - „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“ - stieß dem Lebensmittelmulti sauer auf, da dieser dadurch seine Werbekampagne („Actimel stärkt Ihre Abwehrkräfte“) unterlaufen sah.
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