Gerichtshof für Menschenrechte rügt türkische Justiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der überlangen Dauer von Gerichtsverfahren gerügt. Die Straßburger Richter setzten der Türkei eine Frist von einem Jahr, um die Situation zu verbessern. Derzeit seien mehr als 2.700 Menschenrechtsbeschwerden wegen langsamer Justiz gegen die Türkei anhängig, teilte der EGMR gestern mit.
Im konkreten Fall ging es um eine Streitigkeit über eine Grundbucheintragung, die seit 1970 bei den türkischen Gerichten anhängig ist. Mittlerweile führt die Tochter des zwischenzeitlich verstorbenen Klägers den Rechtsstreit weiter.
Sie sei in ihrem Menschenrecht auf ein faires Verfahren in angemessener Frist verletzt, entschieden die Richter. Dabei handle es sich um ein strukturelles Problem der türkischen Justiz. Deshalb leiteten die Richter ein Pilotverfahren ein und forderten die Türkei auf, generelle Maßnahmen zur Beschleunigung zu treffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.