Molterer auf Verdächtigenliste?
Nachdem am Wochenende erstmals über laufende Ermittlungen gegen den Ex-Vizekanzler und ehemaligen ÖVP-Obmann Wilhelm Molterer berichtet wurde, hat die zuständige Staatsanwaltschaft am Montag laufende Ermittlungen bestätigt. Molterer selbst wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion als haltlos zurück.
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Konkret stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit einer fraglichen Zahlung des Glücksspielkonzerns Novomatic. Die Involvierung Molterers in die bereits länger laufenden Ermittlungen in der Causa Novomatic geht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wien auf eine anonyme Anzeige vom Jänner 2012 zurück. Das Ursprungsverfahren gegen Novomatic begann womöglich mit einer Anzeige des Grünen-Abgeordneten Peter Pilz.
Auch Meischberger und Hochegger involviert?
Dem Vernehmen nach scheint Molterer auf einer Ende Februar erstellten Liste mit jenen Personen auf, die von der Staatsanwaltschaft Wien in Zusammenhang mit dem laufenden Untersuchungsausschuss zu diversen Korruptionsfällen im staatlichen oder staatsnahen Bereich als Beschuldigte geführt werden. In Molterers Fall lautet der Verdacht auf „Bestechlichkeit“. Inhaltliche Details wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien allerdings nicht nennen.
Geleitet werden die Ermittlungen von Staatsanwalt Hannes Wandl, der auch für die Aufklärung der Telekom-Austria-Affäre zuständig ist. Novomatic und die Telekom Austria (TA) versuchten 2005/06, eine Lizenz für Internet- und Handyglücksspiel zu erhalten und wollten das Projekt - wie die niederösterreichische Firma kürzlich gegenüber der APA angegeben hatte - über eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Vorstandsebene vorantreiben. Daran mitgewirkt hat demnach auch der Lobbyist und frühere FPÖ-Politiker Walter Meischberger sowie dessen Partner, TA-Lobbyist Peter Hochegger.
Laut von Pilz veröffentlichten Dokumenten hatte Meischberger gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, in den Jahren 2005 und 2008 Aufträge im Wert von insgesamt 450.000 Euro von Novomatic erhalten zu haben - u. a. für Lobbying zur Aufweichung des Glücksspielmonopols. Pilz forderte die Staatsanwaltschaft daher auf, zu prüfen, ob das Geld verwendet worden sein könnte, um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zur Ausarbeitung eines für private Anbieter günstigen Glücksspielgesetzes zu bewegen.
Auch Casinos-Austria-Sponsoring erneut auf Parkett
Auf Betreiben der FPÖ muss sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aber auch mit einer von den Casinos Austria finanzierten Wahlveranstaltung Molterers befassen. Die FPÖ vermutet einen Zusammenhang zwischen der Kostenübernahme der Casinos für eine Wahlveranstaltung des damaligen ÖVP-Spitzenkandidaten Molterer am 22. September 2008 und einem Entwurf Molterers für eine Novelle des Glücksspielgesetzes, die dem Konzern eine Senkung der Spielbankenabgabe gebracht hätte.
Die vom FPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Walter Rosenkranz, nun angezeigte Causa war allerdings bereits im Jahr 2009 Thema bei der Staatsanwaltschaft. Geprüft wurde laut Behördensprecher Martin Ulrich eine anonyme Anzeige, in der Molterer „Bestechlichkeit“ sowie verbotene Geschenkannahme („Anfüttern“) vorgeworfen wurden.
Anzeige erst nach Entschärfung
Der Fall sei laut Staatsanwaltschaft Ende 2009 zu den Akten gelegt worden, da der für den Vorwurf der Bestechlichkeit nötige Konnex zu einem Amtsgeschäft Molterers in der „mäßig substratreichen“ Anzeige gefehlt habe. Vom Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, wurde zudem betont, dass die damalige anonyme Anzeige erst nach Entschärfung des Korruptionsstrafrechts per 1. September 2009 erfolgt sei. Eine Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot des „Anfütterns“ wäre folglich schon damals nicht mehr möglich gewesen.
„Anfüttern“ bis 2008 strafbar
Das „Anfüttern“ war bis 2008 strafbar, wurde aber per 1. September 2009 entkriminalisiert - das gilt auch rückwirkend.
Ulrich verwahrte sich damit insbesondere gegen den Verdacht, die Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte mit der Prüfung der Anzeige gegen Molterer bis nach der Entschärfung des Korruptionsstrafrechts zugewartet. Tatsächlich sei in der Anzeige zwar neben dem Verdacht der Bestechlichkeit auch jener des „Anfütterns“ releviert worden, so Ulrich: „Wir haben es uns angeschaut, haben aber gesehen: Es ist nicht mehr strafbar.“ Das Justizministerium sei von der Anzeige nicht informiert worden.
Vorwürfe „entbehren jeder Grundlage“
Molterer selbst wies in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme sowohl die Vorwürfe in Zusammenhang mit Novomatic als auch jene der FPÖ in Zusammenhang mit den Casinos Austria pauschal zurück: „Ich verwehre mich gegen Vorwürfe, die in einer anonymen Anzeige bzw. in einer Anzeige gegen mich erhoben wurden. Diese entbehren jeder Grundlage und sind falsch.“
Wie der nunmehrige Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) weiter sagte, habe er von den Vorwürfen aus den Medien erfahren und sei bis jetzt von den zuständigen Behörden nicht kontaktiert worden. Zu Medienberichten könne er daher nicht Stellung nehmen.
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