„In schlechtes Licht rücken“
Die Erste Oberstaatsanwältin in Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hat am Sonntagabend die Kritik aus dem ÖVP-Klub an ihrer Behörde zurückgewiesen. „Das ist keine sachliche Kritik, das sind Untergriffe“, hielt sie in der ORF-Sendung „im Zentrum“ zu den Vorwürfen des ÖVP-Abgeordneten Werner Amon und des ÖVP-Klubobmanns Karlheinz Kopf fest.
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Die Staatsanwaltschaft sei „niemals auf Rachefeldzug“, sagte sie konkret zur These, es handle sich bei den Ermittlungen gegen Amon um eine Art Retourkutsche für seine Äußerungen in der Causa Kampusch-Entführung. „Die Frage ist: Was bezweckt man mit so einer Kritik?“, so Vrabl-Sanda weiter.
Sie habe den Eindruck, hier gehe es vor allem darum, „Stimmung zu machen“: „Dass man denjenigen, von dem man eine Gefahr für den eigenen Standpunkt befürchtet, in ein schlechtes Licht rückt.“ Das schade letztlich aber nicht nur der Gerichtsbarkeit, sondern „überhaupt allen Säulen des Rechtsstaats“. Vrabl-Sanda sieht eine „Gefahr, vor der ich nur warnen kann“. Die Behörde könne diesem Druck aber standhalten, versicherte sie. Die Fähigkeit, mit solchen Belastungen umzugehen, sei ja „geradezu Aufnahmekriterium“ für den Dienst als Staatsanwalt.
Khol verteidigt ÖVP-Linie
ÖVP-Seniorenbund-Chef Adreas Khol verteidigte die Linie seiner Partei. Es habe in den vergangenen Jahren so viele fragwürdige Vorfälle in der Justiz gegeben, dass es „absolut legitim“ sei, gewisse Dinge anzusprechen. Kopf habe als Klubobmann zudem die „Pflicht“, sich vor seine Abgeordneten zu stellen, so Khol, der früher selbst Klubchef war. Er wandte zudem ein, dass man Amon als Zeuge einvernehmen könnte und damit seine parlamentarische Immunität unangetastet bliebe.
„Herr Amon ist nur kein Zeuge in diesem Verfahren“, konterte die Oberstaatsanwältin. Rund 40 Personen seien von den Ermittlungen wegen Zahlungen der Peter-Hochegger-Firma Valora betroffen, und man könne dem nunmehrigen ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss keine Sonderstellung gewähren.
„Nichts veröffentlicht“
Vrabl-Sanda wies auch die Darstellung zurück, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen Amon öffentlich gemacht, bevor dieser selbst davon informiert wurde. „Die Staatsanwaltschaft hat nichts veröffentlicht“, sagte sie. Der Akt sei lediglich an den Untersuchungsausschuss gegangen, der die Unterlagen angefordert habe, „und daran ist die Staatsanwaltschaft gebunden“.
Gegen Amon wird wegen einer 10.000-Euro-Zahlung der Firma Valora des Lobbyisten Hochegger an die ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit“ im Jahr 2007 wegen Geldwäsche ermittelt. Der ÖVP-Mandatar war damals Generalsekretär des ÖVP-Arbeitnehmerbunds ÖAAB. Eine Gegenleistung für die Zahlung war zumindest vorerst nicht belegbar. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte in der Folge die Aufhebung von Amons Immunität als Abgeordneter.
Heftige Attacken auf Justiz
Amon hatte sich von Beginn an gegen die Vorwürfe gewehrt und mit wilden Attacken auf die Justiz aufgewartet. Er stellte einen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen gegen ihn und seiner Kritik an etwaigen Unterlassungen der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch her. Amon hatte zuvor öffentlich die Einzeltätertheorie angezweifelt. Kopf hatte in Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Amon wörtlich von einer „Schweinerei“ gesprochen.
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