Megaupload-Gründer Schmitz in weiteren Punkten angeklagt
Die US-Behörden haben in mehreren weiteren Punkten Anklage gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz und weitere Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Onlinespeicherdienstes erhoben. Die neuen Vorwürfe wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs seien der bereits seit Jänner vorliegenden Anklageschrift hinzugefügt worden, erklärte das US-Justizministerium gestern (Ortszeit).
Aus dieser geht demnach hervor, dass Megaupload sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht hat, indem es das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Laut US-Justizministerium hatte Megaupload 66,6 Millionen registrierte Nutzer, nicht 180 Millionen, wie von dem Unternehmen behauptet. Von diesen Nutzern hätten lediglich 5,86 Millionen jemals Daten auf Megaupload.com oder Megavideo.com hochgeladen. Mehr als 90 Prozent der Nutzer hätten die Websites dagegen ausschließlich zum Herunterladen von Filmen, Musik und Software genutzt.
USA fordern Auslieferung
Der deutsche Megaupload-Gründer Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung. Sie werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Das ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.