600 Mio. Euro als Krisenpolster
Der im Sparpaket angepeilte Anstieg des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wird zu mehr Arbeitslosigkeit führen, ist AMS-Vorstand Johannes Kopf überzeugt. Die längere Lebensarbeitszeit wird Arbeitsplätze knapp machen. Betroffen wären davon aber weniger ältere Arbeitnehmer als Jüngere, so Kopf vergangenen Montag gegenüber der APA.
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Klar sei, dass bei einem größeren Potenzial an Beschäftigten auch Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt entstünden, so Kopf. Zu zwei Dritteln würde das Überangebot durch zusätzliche Beschäftigung abgefangen, gab er sich allerdings optimistisch. Einem Drittel drohe jedoch die Arbeitslosigkeit. Das treffe aber erfahrungsgemäß nicht die älteren Arbeitnehmer, die jetzt noch länger auf die Pension warten müssten, sondern Jüngere, die keine Jobs fänden.
Sparpläne belasten Arbeitsmarkt mehrfach
Die Sparpläne der Regierung wirken sich allerdings in mehrerlei Hinsicht auf den Arbeitsmarkt aus. So soll die Zugangsmöglichkeit zur Korridorpension schrittweise erschwert werden. Statt 37,5 Versicherungsjahren wird man künftig 40 brauchen, um in Frühpension zu kommen. Die Folge: Der Pensionsantritt wird sich für viele nach hinten schieben, die Betroffenen bleiben auf dem Arbeitsmarkt. Gleiches gilt für den schon beim letzten Sparpaket fixierten erschwerten Zugang zur Hacklerregelung, der 2014 wirksam wird.
Die Arbeitslosenversicherung belasten werden auch Maßnahmen, die bereits als reine Verschiebung von Kosten von einem Eck in ein anderes kritisiert wurden: Durch die Umwandlung der befristeten Invaliditätspension für unter 50-Jährige in ein Rehabiltiationsgeld wandert die Zuständigkeit ins AMS. Zudem wird der Pensionszuschuss, der bei einem Antrag auf Invaliditätspension ausgezahlt wird, de facto abgeschafft, wodurch Betroffene wieder als Arbeitslosen- oder Krankengeldbezieher gezählt werden.
Reichen 600 Mio. zur Abfederung?
Die Umschichtung bisheriger Pensionisten in die AMS-Agenden kann de facto wohl nur bei jenen Einsparungen bringen, die durch den erschwerten Pensionsantritt nun tatsächlich länger arbeiten. Die künftigen Rehageldbezieher würden wohl schwerer auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren sein. Wie weit die Umqualifizierung erfolgreich sei, werde einerseits von der jeweiligen Motivation und andererseits von der Kreativität der AMS-Maßnahmen abhängen, sagte Kopf.
Als positiv sieht der AMS-Vorstand in dem Zusammenhang, dass dem Arbeitsmarktservice etwa 600 Millionen für Aktivmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden (150 Millionen fließen noch dazu in die Altersteilzeit). Genützt werden sollen sie etwa für einen deutlichen Ausbau der Eingliederungsbeihilfen. Das System dahinter ist, dass Arbeitgeber Lohnzuschüsse erhalten, wenn sie schwer vermittelbare „Klienten“ des AMS anstellen. Diese Beihilfen gibt es im Normalfall ein Jahr lang, möglich sind sie bis zu zwei Jahre. Das AMS stützt dabei den Lohn üblicherweise mit Zuschüssen von zehn bis 30 Prozent, in Ausnahmefällen sogar komplett.
Kein Effekt durch „Kündigungssteuer“ erwartet
Dass Arbeitgeber künftig bei Kündigungen in den Steuertopf einzahlen werden müssen, wird laut Kopf keine besonderen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Dieser geplante „Arbeitsmarktbetrag“ sei in erster Linie eine finanzielle Maßnahme. Unternehmer sollen damit verpflichtet werden, bei Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Dienstgeber- oder einvernehmliche Kündigung 110 Euro zu bezahlen.
Bis 2016 soll der Arbeitsmarktbetrag 203 Millionen Euro Ertrag bringen. Einen Beschäftigungseffekt erwartet der AMS-Vorstand nur für die „kleine Personengruppe“, die weniger als eine Woche arbeitslos ist. Eingeführt wurde diese Abgabe in erster Linie, da es auch außerhalb der Saisonbranchen zunehmend üblich wurde, bei Auftragsschwankungen Dienstnehmer für einige Tage zu kündigen und damit die Kosten auf die Arbeitslosenversicherung zu verlagern.
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