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„Lücken“ schließen, neue Abgaben

Mit dem Sparpaket kommen neue Steuern mit einem Volumen von 7,5 Milliarden Euro bis 2016 auf die Österreicher zu. Nach Angaben der Regierung werden davon knapp 4,94 Milliarden Euro für die Konsolidierung des Bundeshaushaltes herangezogen, der Rest geht an die Bundesländer.

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Den Löwenanteil der neuen Steuern soll die Vermögenszuwachssteuer auf Immobilien (inklusive einer Umwidmungsabgabe) bringen (2,05 Mrd. Euro bis 2016). Ebenfalls große Brocken: Finanztransaktionssteuer (1,5 Mrd. Euro), ein Steuerabkommen mit der Schweiz (1,15 Mrd. Euro) sowie das Schließen von diversen „Steuerlücken“ bei der Vorsteuer. Die geplanten Maßnahmen im Überblick:

Vermögenszuwachssteuer Immobilien: Die zehnjährige Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen wird gestrichen, dafür wird künftig ein einheitlich niedrigerer Steuersatz von 25 Prozent auf alle Veräußerungsgewinne fällig.

Damit werden sämtliche Gewinne aus Immobiliengeschäften besteuert, auch Gewinne, die durch die Umwidmung von Grundstücken entstehen („Umwidmungsabgabe“). Die Regierung schätzt die Einnahmen auf 350 Millionen Euro im Jahr 2013 und dann jährlich steigend bis auf 750 Millionen Euro im Jahr 2016. Insgesamt soll die neue Steuer von 2013 bis 2016 2,05 Milliarden Euro ins Budget spülen.

Finanztransaktionssteuer: Diese soll schon 2014 schlagend werden - die Regierung glaubt offenbar an eine Umsetzung auf EU-Ebene. Bringen soll die Maßnahmen ab dann jährlich 500 Millionen Euro - insgesamt bis 2016 also 1,5 Milliarden Euro. Ob für den Fall, dass die Steuer auf EU-Ebene scheitert, eine Börsenumsatzsteuer in Österreich kommen soll, ist noch unklar.

Steuerabkommen mit der Schweiz: Dieses Abkommen soll dem, das Deutschland mit der Schweiz unterhält, nachgebildet werden und zielt auf Steuerpflichtige, die Vermögen auf Bankkonten und Wertpapierdepots in der Schweiz haben und daraus Kapitalerträge lukrieren. Die Maßnahme soll bis 2016 1,15 Milliarden Euro bringen.

Vorsteuer: Bei der Vorsteuer will die Regierung „Steuerlücken“ schließen. Umgehungsstrukturen wie etwa Auslagerungen, über die sich nicht vorsteuerberechtigte Körperschaften Steuervorteile verschaffen, werden abgeschafft. So wurden bisher Bauvorhaben ausgegliedert, der Vorsteuerabzug geltend gemacht und dann wieder an die Körperschaft vermietet. Der Vorsteuerabzug soll künftig nur mehr dann zustehen, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Darüber hinaus müssen auch Unternehmer, die Gebäude nach zehn Jahren privat verwenden, einen Teil der erhaltenen Vorsteuern zurückzahlen. Insgesamt sollen in diesem Bereich bis 2016 1,33 Milliarden Euro hereinkommen.

Gruppenbesteuerung: Bei der Verlustabschreibung bei Gruppenmitgliedern (von Konzernen mit im Ausland befindlichen Betriebsstätten) kommt es zu Beschränkungen. Der ausländische Verlust darf künftig maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden. Bringen soll dies 2013 50 Mio. Euro, danach 75 Mio. Euro jährlich - insgesamt (bis 2016) also 275 Mio. Euro.

Mineralölsteuer: Hier wird die Steuerrückerstattung für Agrardiesel und Diesel für Schienenfahrzeuge gestrichen, außerdem fällt die Steuerbefreiung für Busse im Ortslinienverkehr. Die Maßnahmen sollen 2013 70 Mio. Euro bringen, ab 2014 dann 80 Mio. Euro jährlich. Bis 2016 will die Regierung damit also in Summe 390 Mio. Euro lukrieren.

Solidarabgabe und Reduzierung des Gewinnfreibetrags: Diese Maßnahmen betreffen das 13. und 14. Monatsgehalt bei Spitzenverdienern. Die Abgabe wird befristet eingeführt und gilt von 2013 bis 2016. In diesem Zeitraum wird das Urlaubsgeld in vier verschiedenen Steuerklassen versteuert: Bis 13.280 Euro pro Monat (185.920 Euro brutto pro Jahr) gilt wie bisher die begünstigte Besteuerung von 6,0 Prozent.

Liegt das Einkommen darüber, so wird der darüber liegende Monatsbetrag mit 27 Prozent besteuert. Für Einkommensteile zwischen 25.781 und 42.477 Euro gilt ein Steuersatz von 35,75 Prozent, ab 42.448 werden 50 Prozent beim Urlaubsgeld fällig.

Auch Unternehmer sind von der Solidarabgabe betroffen: Für Gewinne bis 175.000 Euro bleibt der Gewinnfreibetrag von 13 Prozent. Für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 Euro im Jahr wird der Freibetrag auf 7,0 Prozent reduziert. Für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 Euro/Jahr erfolgt eine Reduzierung auf 4,5 Prozent, ab 580.000 Euro gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag mehr. Betroffen sollen von den beiden Maßnahmen rund 20.000 Personen sein. Die Abgabe soll über vier Jahre je 110 Mio. Euro bringen, in Summe also 440 Mio. Euro.

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