Pensionskonto kommt ab 2014
Pensionisten und jene, die auf absehbare Zeit den Weg in den Ruhestand anzutreten planen, trifft das Sparpaket relativ hart. Der Bereich Pensionen soll den größten Brocken - 7,5 Milliarden Euro - einbringen.
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Zwar wird - anders als zuvor kolportiert - das Pensionsalter für Frauen nicht vorzeitig angehoben, und die „Hacklerregelung“ bleibt. Auf Pensionisten kommen dafür unterschiedliche andere Einschnitte zu, etwa nur sehr moderate Erhöhungen ihrer Bezüge, eine raschere Umsetzung der Pensionsharmonisierung und ein schwierigerer Antritt der Korridorpension.
Die Harmonisierung der Pensionssysteme, die außer einigen Berufsgruppen mit eigenem Berufsrecht (etwa Notare) und einige Landesbedienstete praktisch alle Österreicher trifft, wird drastisch vorgezogen. Bereits ab 2014 wird die Parallelrechnung zwischen Alt- und Neusystem, aus der sich bisher die Pensionshöhe ergab, auslaufen.
Keine volle Pensionserhöhung
Die Altansprüche werden umgerechnet und am jeweiligen Pensionskonto gutgeschrieben. Da unter diesem Punkt jährliche Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe vorgesehen sind, dürfte es auch hier Einschnitte geben. Die genauen Details hält das Sozialministerium noch unter Verschluss.
Was die Pensionsanpassungen angeht, wird es in den kommenden Jahren entgegen den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen keine volle Inflationsabgeltung geben. Diese wird 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte unterschritten. Die Kostenersparnis wird 2013 mit 400 Millionen, danach mit 720 Millionen Euro angegeben.
Schwierigerer Weg in die Frühpension
Erschwert und mit höheren Abschlägen versehen wird der Antritt der Korridorpension, also der klassischen Frühpension. Zwar bleibt das Antrittsalter bei 62 Jahren, allerdings müssen nunmehr 40 Versicherungsjahre als Voraussetzung erfüllt sein. Bisher waren es 37,5. Gleiches gilt für die allerdings ohnehin auslaufende Frühpension wegen langer Versicherungsdauer.
Höhere Beiträge für Bauern und Selbstständige
Angehoben werden die Beiträge für die Selbstständigen. Unternehmer und Bauern müssen nunmehr 18,5 Prozent abliefern. Bisher war ein Beitrag von 16 (Bauern) bzw. 17,5 Prozent (Gewerbetreibende) fixiert. Bei Arbeitgeberkündigung soll es künftig eine Manipulationsgebühr geben. Die Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem 59. Lebensjahr entfällt. Gezahlt werden muss künftig für eine Alterspension bis zum Mindestalter (also bis 62).
Aus für Invaliditätspension unter 50
Angehoben wird die Höchstbeitragsgrundlage - und zwar sowohl in der Pensions- als auch in der Arbeitslosenversicherung. Zudem wird der Beitragssatz im Nachtschichtschwerarbeitsgesetz von zwei auf fünf Prozent erhöht. Auf der anderen Seite wird die Mindestbeitragsgrundlage bei den gewerblichen Pensionen doch nicht weiter abgesenkt.
Die befristete Invaliditätspension für unter 50-Jährige wird abgeschafft und in ein Rehabilitationsgeld umgewandelt. Die Kosten wandern damit von der Pensionsversicherung zum Arbeitsmarktservice (AMS), das Aktivmittel für die Wiedereingliederung der Betroffenen erhält. Der Pensionsvorschuss, der eine finanzielle Absicherung für Personen darstellt, die während bzw. anstatt eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges einen Pensionsantrag gestellt haben, wandert in die Arbeitslosenversicherung.
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