Experte: Umwidmungsabgabe und Immosteuer „das Gleiche“

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Die von SPÖ und ÖVP derzeit diskutierten Steuern auf Umwidmungsgewinne und auf Immobilienwertzuwächse sind eigentlich ein und dieselbe Steuer.

Darauf verweist der Finanzrechtsexperte Werner Doralt im Gespräch mit der APA. Grund dafür: Würde die Spekulationsfrist auf Gewinne aus Immobiliengeschäften tatsächlich gestrichen, dann wären damit automatisch auch Wertsteigerungen durch Umwidmung erfasst. „Im Prinzip ist das ein und dieselbe Steuer“, sagte Doralt.

Doralt kritisiert, dass Wertgewinne aus Immobiliengeschäften derzeit ausdrücklich von der Einkommenssteuer befreit sind, wenn der betreffende Grund und Boden Teil des Betriebsvermögens ist. „Hauptnutznießer dieser Besteuerungslücke war die Landwirtschaft, auf deren Betreiben diese Gesetzeslücke bisher auch nicht beseitigt wurde“, so Doralt.

Steuerlücke nicht geschlossen

Nur wenn ein Unternehmer rechnungslegungspflichtig ist oder Körperschaftssteuer bezahlen muss (also etwa eine GmbH), dann müssen die entsprechenden Gewinne versteuert werden. Wäre diese Steuerlücke schon in der Vergangenheit beseitigt worden, dann gäbe es heute kein Umwidmungsproblem, sagte Doralt.

Jetzt aber zwei verschiedene Abgaben - eine Steuer auf Umwidmungsgewinne und eine auf Immobilienwertzuwächse - einzuführen, das wäre aus seiner Sicht „einhebungstechnisch problematisch“, weil „ein neuer zusätzlicher Verwaltungsaufwand“. Beide Themen müssten in der Einkommenssteuer geregelt werden.