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Täter noch im Gerichtssaal überwältigt

Offenbar wegen der Verhängung einer Bewährungsstrafe hat ein Mann in einem Saal des Amtsgerichts Dachau Mittwochnachmittag einen Staatsanwalt erschossen. Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt zog der 54-Jährige gegen Ende der Verhandlung plötzlich eine Waffe, die er offenbar in der Hosentasche versteckt gehabt hatte, und feuerte um sich.

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„Während der mündlichen Urteilsverkündung zog der Täter unvermittelt eine Schusswaffe und gab mehrere Schüsse auf den Staatsanwalt ab“, sagte Generalstaatsanwalt Christoph Strötz am Abend bei einer Pressekonferenz in Dachau.

Richter konnte sich in Sicherheit bringen

Zu dem tragischen Vorfall kam es nach Mitteilung der Behörden gegen 16.00 Uhr. Der 54-Jährige hätte erst auf den Richter gezielt und danach auf den 31-jährigen Staatsanwalt. Während sich der Richter noch in Deckung begeben konnte, wurde der Staatsanwalt laut dem Justizministerium in München von drei Schüssen in den Oberkörper getroffen. Der Bayrische Rundfunk (BR) berichtete, Ärzte hätten noch versucht, den Juristen in einer Notoperation zu retten, kurz darauf sei er allerdings im Krankenhaus verstorben.

Der 54-jährige Täter wurde von Zeugen überwältigt, wie der „Spiegel“ berichtete. Der Mann wurde unmittelbar nach der Tat verhaftet und soll am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Motive des Schützen liegen weiter im Dunkeln. Die Tat sorgte für Entsetzen in Bayern. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte am Abend: „Wir sind fassungslos und entsetzt über die schreckliche Tat.“

Wegen Sozialversicherungsbetrugs vor Gericht

Der bisher unbescholtene Täter - ein Transportunternehmer - sei zuvor zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hieß es. In der Verhandlung war es um nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von rund 44.000 Euro und die Beschäftigung von Scheinselbstständigen gegangen. Während der Urteilsverkündigung sei es zu einem heftigen Wortwechsel gekommen, meldete der BR. Der Schütze stammt aus Dachau, sein Opfer soll seinen Dienst bei der Münchner Staatsanwaltschaft II erst vor kurzem angetreten haben.

„Routineverfahren“ - und deshalb keine Kontrollen

Nachdem erst völlig unklar gewesen war, wie der Mann die Waffe unbemerkt in den Verhandlungssaal bringen konnte, hieß es später, dass es in dem Gerichtsgebäude keine Personenkontrollen gegeben habe - und das, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Angriffen auf Staatsanwälte und Richter in den vergangenen Jahren verschärft worden waren. Als Grund dafür, dass der spätere Schütze nicht auf Waffen untersucht worden war, wurde genannt, dass es sich bei der Verhandlung lediglich um „ein Routineverfahren“ gehandelt habe. Die Tatwaffe war laut Polizei eine französische Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter, die der Täter ohne Genehmigung besaß.

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