VfGH: E-Voting bei ÖH-Wahl gesetzwidrig

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute Teile der 2005 vom Wissenschaftsministerium erlassenen Hochschüler- und Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO 2005) für gesetzwidrig und damit für aufgehoben erklärt. Auf Grundlage dieser Verordnung fand das E-Voting bei der ÖH-Wahl 2009 statt.

Die Aufhebung betrifft die Paragrafen 61 bzw. 62 bis 69 der HSWO 2005. Diese befassen sich mit der Einrichtung des E-Voting-Systems und des elektronischen Wählerverzeichnisses sowie mit der vorgezogenen Stimmabgabe im Kontext des E-Votings und mit dessen Betrieb.

Prüfung durch Wahlkommission

Unter anderem moniert der VfGH in seiner Entscheidung, dass in der Verordnung nicht hinreichend geregelt sei, „in welcher Weise, mit welchen Mitteln und anhand welcher Kriterien (...) die Wahlkommission ihre Aufgaben erfüllen kann, insbesondere in welcher Weise die Wahlkommission überprüfen kann, ob das eingesetzte System auch fehlerlos funktioniert hat“.

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), der Verband sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und die Fachschaftslisten (FLÖ) der TU Graz hatten Beschwerde gegen die Verordnung eingelegt.

Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen im Nationalrat, zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber ORF.at mit der Entscheidung zufrieden: „Der VfGH hat nun Klarheit geschaffen, die Regierung wird in Zukunft mit dem Thema E-Voting nicht mehr so locker umgehen können.“