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Schwierige Situaton für Migranten

Hausangestellte sind besonders anfällig für Ausbeutung einschließlich körperlicher Misshandlungen. Das ergibt ein Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) zu den Grundrechten irregulärer Migranten, die in der EU als Hausangestellte beschäftigt sind.

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Es sind demnach vor allem Frauen, die als Hausangestellte arbeiten. Wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in Verbindung mit der generellen Schwierigkeit, ihre Situation rechtlich zu regeln, kommt es nicht selten zu geringer Bezahlung und extrem langen Arbeitszeiten. Bei Arbeitsunfällen bleiben Entschädigungen aus. Der FRA-Bericht wurde jüngst in Wien vorgestellt.

FRA: Grundrechte auch für Migranten ohne Visum

FRA-Direktor Morten Kjaerum sagte laut Aussendung: „Unter dem Aspekt der Grundrechte müsste die Lage aller Hausangestellten in der EU verbessert werden, ganz gleich, ob sie sich legal oder irregulär in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten. Diesen Standpunkt stärkt auch das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, das im Juni 2011 angenommen wurde und das für alle Hausangestellten gilt.“ Unter irregulären Migranten werden Personen verstanden, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats sind und sich ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Mitgliedsland aufhalten.

Täter entgehen oft Strafverfolgung

Es sei Sache der Regierungen zu entscheiden, welche ausländischen Arbeitskräfte sie in ihr Land lassen, betonte Kjaerum weiter. „Ist eine Person jedoch erst einmal im Land und wurde trotz des Status als irregulärer Migrant von jemandem eingestellt, müssen auch für sie grundlegende Arbeitsgesetze und Menschenrechtsstandards gelten. In der Praxis wagen die Opfer aus Angst vor Abschiebung oder Entlassung nicht, vor Gericht zu gehen - selbst wenn sie von ihren Arbeitgebern missbraucht oder ausgebeutet werden. Weil misshandelte irreguläre Hausangestellte den Zugang zu ihrem Recht mit dem Preis einer drohenden Abschiebung bezahlen müssten, kommen die Täter häufig ungestraft davon.“

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind: Hausarbeit ist weniger durch Rechtsstandards und Durchsetzungsmechanismen wie Arbeitsaufsichtsbehörden bzw. Arbeitsinspektorate geregelt als andere Beschäftigungsarten. Sie werden in der Regel von Frauen, häufig „irregulären Migrantinnen“, ausgeführt. Für diese Frauen bestehe die Gefahr der Mehrfachdiskriminierung durch geschlechtsspezifische Gewalt - einschließlich sexueller Übergriffe - einerseits und Rassismus sowie ethnische Diskriminierung andererseits. Geringe Bezahlung und lange Arbeitszeiten stehen auf der Tagesordnung.

Fehlende Ruhezeiten, keine Urlaubstage

Ruhezeiten, bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage gibt es häufig nicht, selbst wenn diese gesetzlich vorgesehen sind. Die drohende Entlassung bzw. die Angst davor, das Fehlen von erschwinglicher Gesundheitsversorgung und bezahlten Krankheitstagen führen dazu, dass Betroffene keine medizinische Hilfe beanspruchen und kaum Erholungspausen einhalten - selbst wenn Verletzungen durch Arbeitsunfälle verursacht wurden. Das führt mitunter zu chronischen Leiden oder sogar zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

Standards gefordert

Die FRA fordert daher eindeutige Standards für alle Hausangestellten wie Mindestlohn, die Garantie von Arbeitspausen und Krankheitsurlaub sowie sichere und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen gemäß des im Juni 2011 angenommenen ILO-Übereinkommens. Arbeitsaufsichtsbehörden sollten nach Ansicht der FRA auch den Bereich der Hausarbeit überwachen. Die Einführung gezielter Migrationsprogramme in Ländern mit Bedarf an Hausangestellten aus Nicht-EU-Staaten würde laut FRA sicherstellen, dass solche Angestellte als legalisierte Migranten besseren Schutz genießen können. Und der Zugang zur Justiz solle erleichtert werden.

Für den Bericht wurden die folgenden zehn EU-Mitgliedsstaaten ausgewählt: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn.

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