Verwaltungsgerichte: Regierung fixiert Reform
Der Ministerrat hat heute ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert. Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) lobten die Reform als erfreulichen Schritt für eine effizientere Verwaltung.
Zusammenfassung von Behörden
Künftig soll es in Österreich auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht statt Behörden wie Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat und Datenschutzkommission geben. Der Unabhängige Finanzsenat soll in ein „Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen“ umgewandelt werden. In den Ländern ist die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten geplant. Die Gerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen.
Eine entsprechende Einigung mit den Ländern hatte der Bund im Oktober erzielt. Die Regierung erhofft sich laut Ministerratspunktation langfristig einen „beträchtlichen“ volkswirtschaftlichen Effekt, wenn auch kurzfristig mit geringen Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen sei, wie es heißt. Als Verfassungsmaterie braucht das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Jabloner begrüßt Regierungsvorlage
Sehr positiv fiel die Reaktion des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), Clemens Jabloner, auf die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Mit der Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz werde das Rechtsschutzsystem auf „besten europäischen Standard“ gebracht.
Der VwGH werde sich künftig auf wichtige Rechtsfragen konzentrieren können, zugleich aber in jeder Verwaltungssache anrufbar bleiben. Die Verfahrensdauer beim VwGH werde sich verkürzen, begrüßte Jabloner die Regierungsvorlage.