„Piraten“ ab 2017 endgültig verboten
Der Lärm durch Böller, der regelmäßig nach den Weihnachtsfeiertagen bis zu Silvester anschwillt, soll gemäß dem Wunsch des Gesetzgebers nächstes Jahr zum letzten Mal die Nerven von Mensch und Tier strapazieren. Der Jahreswechsel von 2013 auf 2014 soll schon bedeutend leiser vonstattengehen.
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Gemäß dem Pyrotechnikgesetz dürfen Schweizer Kracher („Piraten“) ab 4. Juli 2013 nicht mehr verkauft werden. Besitzen und zünden darf man Vorräte an „Blitzknallsätzen der Klasse F2“ - so die gesetzliche Definition - danach noch vier weitere Jahre lang. Dann wird auch das strafbar. Die bereits geltenden Verbote für das Zünden pyrotechnischer Gegenstände wurden durch das Gesetz ebenfalls verschärft.
Strafen verschärft
Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen aller Art im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen ist ohnehin schon verboten - eine Vorschrift, die erwiesenermaßen nur höchst lückenhaft befolgt wird. Der Strafrahmen für Verstöße gegen dieses Verbot wurde allerdings durch die letzte Novellierung des Gesetzes bedeutend auf bis zu 3.600 Euro erhöht.
Jährlich werden bis zu fünf Tonnen an pyrotechnischen Artikeln beschlagnahmt. Ohnehin findet bei den Feuerwerkern auch abseits der Verbote langsam ein Bewusstseinswandel statt. Am gefragtesten seien farbenprächtige Feuerwerke, so der Pyrotechniker Alexander Pöllmann gegenüber der APA. Nur in weitaus geringererem Ausmaß gebe es „Kunden, die sich Schachteln mit ‚Piraten‘ kaufen“.
Vereinzelte Hamsterkäufe
Unter den eingefleischten Knallern hat sich das nahende Verbot offenbar herumgesprochen: „Man merkt, dass sich manche Kunden verstärkt mit Böllern eindecken“, so Pöllmann. Außerdem werden die Kracher auch nach 2013 jenseits der Grenze erhältlich sein. Schon jetzt fragen laut dem Feuerwerkshändler immer wieder Leute nach in Österreich verbotenen Produkten, „von denen ich weiß, dass es sie in Tschechien gibt“.
Neben oft bedenklicher bis gefährlicher Beschaffenheit von Importware erinnert Pöllmann auch daran, dass etwa gerade chinesische Feuerwerkskörper oft unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Die Verschärfungen im Pyrotechnikgesetz sieht der Fachmann darüber hinaus gelassen: „In all den Jahren hat sich bei den Ausgaben für Pyrotechnik nicht viel geändert. Die Leute geben gleich viel aus.“
Der Staat darf es krachen lassen
Das Pyrotechnikgesetz ist allerdings auch für Fachleute eine schwer zu durchblickende Materie. Komplizierte Ausnahmen gibt es etwa für Theateraufführungen und Filmdrehs. Gleich ein ganzer Absatz des Gesetzes stellt zudem klar, dass Böllerschießen und das Abfeuern von Prangerstutzen im Sinne der Brauchtumspflege weiterhin erlaubt sind - vorausgesetzt, man hält sich an die wiederum äußerst detailliert abgefassten Vorschriften dazu. Einfacher haben es lediglich Bund, Länder und Gemeinden: Sie sind vom Gesetz pauschal ausgenommen und dürfen theoretisch jederzeit nach Herzenslust knallen.
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