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Monate unter Hausarrest

Obwohl es nie zur Anklage gekommen ist, hat die New Yorker Sexaffäre die Karriere und die politischen Ambitionen des ehemaligen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn zerstört. Im Folgenden eine Chronologie des Falles, vom Tag der Tat bis zur Ausreise mehr als vier Monate später.

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14. Mai: Strauss-Kahn wird kurz vor seinem Abflug nach Paris in New York festgenommen. Nach der später veröffentlichten Anklageschrift soll er in seiner Hotelsuite versucht haben, ein 32-jähriges Zimmermädchen zu vergewaltigen.

15. Mai: Die Frau identifiziert Strauss-Kahn als Täter, berichten US-Medien.

16. Mai: Eine New Yorker Richterin entscheidet, dass Strauss-Kahn vorerst in Untersuchungshaft bleibt. Sie befürchtet Fluchtgefahr. Eine Kaution von einer Million Dollar lehnt sie ab. Die New Yorker Staatsanwaltschaft legt Strauss-Kahn sechs Straftaten zur Last, darunter versuchte Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch.

17. Mai: Strauss-Kahn soll nach Angaben eines New Yorker Boulevardblatts die Möglichkeit von „einvernehmlichem Sex“ eingeräumt haben. Er genießt nach Angaben des IWF keine diplomatische Immunität. In seiner Zelle im New Yorker Gefängnis auf Rikers Island bleibt der IWF-Chef wegen angeblicher Selbstmordgefahr rund um die Uhr unter Beobachtung.

18. Mai: Strauss-Kahn gerät immer mehr unter Druck. US-Finanzminister Timothy Geithner fordert offen eine Übergangslösung für die Führung des Währungsfonds. Das Zimmermädchen als mutmaßliches Opfer sagt überraschend vor einer Grand Jury aus, berichtet der Fernsehsender CNN. Diese Jury hat letztlich zu entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den Franzosen kommt.

19. Mai: Die Grand Jury bestätigt alle Anklagepunkte gegen Strauss-Kahn. Er zieht die Konsequenzen aus der Sexaffäre und tritt als IWF-Chef zurück. Er weist aber weiter alle Vorwürfe zurück.

20. Mai: Strauss-Kahn kommt gegen sechs Millionen Dollar Kaution und unter hohen Auflagen auf freien Fuß. Er darf New York nicht verlassen und muss in einer Art Hausarrest eine elektronische Fußfessel tragen. Eine Sicherheitsfirma bewacht den 62-Jährigen auf Schritt und Tritt, seine Reisepässe werden einbehalten.

6. Juni: Strauss-Kahn erklärt sich vor einem New Yorker Gericht in allen Anklagepunkten für „nicht schuldig“.

1. Juli: Wende in dem Fall: Strauss-Kahn wird aus seinem strengen Hausarrest entlassen, da der Staatsanwaltschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens gekommen sind. US-Medien berichten, dass sie mit einem inhaftierten Freund über die Möglichkeit gesprochen haben soll, Geld aus dem Vorfall zu schlagen.

4. Juli: Strauss-Kahn wird in einem weiteren Fall der versuchten Vergewaltigung beschuldigt. Die französische Publizistin Tristane Banon reicht am 5. Juli in Paris eine entsprechende Klage ein. Zu der Tat sei es im Februar 2003 während eines Interviews gekommen. Strauss-Kahn kündigt umgehend rechtliche Schritte wegen falscher Anschuldigungen an.

25. Juli: In Interviews für „Newsweek“ und beim TV-Sender ABC geht das Zimmermädchen in die Öffentlichkeit. Unter vollem Namen berichtet Nafissatou Diallo ihre Version der Geschichte. Dabei bleibt die 32-Jährige dabei, dass der damalige IWF-Chef sie angegriffen und zum Oralsex gezwungen habe.

9. August: Das New Yorker Zimmermädchen klagt Strauss-Kahn zivilrechtlich wegen versuchter Vergewaltigung und verlangt Schadenersatz. Nach New Yorker Recht kann die Klage auch dann erfolgreich sein, wenn Strauss-Kahn strafrechtlich nicht verurteilt wird. Seine Anwälte erklären später, sie sehen der Klage mit Gelassenheit entgegen.

22. August: Staatsanwalt Cyrus Vance bittet das Zimmermädchen und ihren Anwalt Kenneth Thompson zu einem Gespräch - keine 24 Stunden vor dem nächsten Gerichtstermin. Danach teilt Thompson mit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen den ehemaligen IWF-Direktor zurückziehe.

3. September: Nach dem Rückerhalt seiner Reisepässe verlässt Strauss-Kahn die USA. Bei seiner Ankunft in Paris schweigt er.