Bundesgesundheitskommission für ELGA
Die Bundesgesundheitskommission hat einen einstimmigen Beschluss zur Einführung des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) gefasst. Nach Angaben von Sitzungsteilnehmern hat auch der Präsident der Ärztekammer, Walter Dorner, mitgestimmt. Zuletzt hatte die Ärztekammer heftige Kritik an ELGA geübt und in einem Vorstandsbeschluss den Entwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) abgelehnt.
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In dem einstimmig gefassten Beschluss bekennt sich die Bundesgesundheitskommission „zur Umsetzung/Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte und zu einem gesicherten Rechtsrahmen als zentrale Vorhaben“. Dazu seien „vor Umsetzung weiterführende Gespräche mit allen relevanten Stakeholdern“ zu führen, um E-Health-Technologien als Instrument zur Modernisierung des österreichischen Gesundheitswesens zu nutzen, heißt es in dem Beschluss.
„ELGA-Gesetz in absehbarer Zeit“
Stöger freute sich in einer Aussendung über das eindeutige Bekenntnis der Systempartner zur elektronischen Gesundheitsakte. Er sieht das „als Auftrag, in absehbarer Zeit den entsprechenden Gesetzesbeschluss herbeizuführen. Für die Zukunft ist es mir ein Anliegen, die konstruktiven Gespräche mit den Beteiligten weiter zu führen“, sagte der Gesundheitsminister.
In der Bundesgesundheitskommission sitzen unter anderen Vertreter des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung sowie der Patientenanwaltschaft, der Ärztekammer und der Apothekerkammer.
Ärztekammer weiter gegen Gesetzesentwurf
Ärztekammer-Präsident Dorner stimmte zwar grundsätzlich für ELGA, den vorliegenden Gesetzesentwurf lehnt man allerdings ab. Das betonte ein Kammersprecher am Freitag auf APA-Anfrage. Eine Systemfestlegung sei in dem einstimmigen Beschluss nicht enthalten gewesen.
Dorner habe in der Sitzung festgehalten, dass die Österreichische Ärztekammer dem derzeitigen ELGA-Entwurf nicht zustimmen könne und darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf Grundrechte und Freiheiten verletze. Auch die Finanzierung sei völlig offen. Die Standesvertretung sieht es als ihr Verdienst, dass laut dem Beschluss noch Gespräche mit den relevanten Stakeholdern - und damit auch der Ärztekammer - zu führen sind.
„Kostengünstigere Alternativen sollen geprüft werden“
Die Bundesärztekammer hatte bereits zuvor zahlreiche organisatorische, technische, logistische und rechtliche Mängel sowie die nach wie vor offene Kostenfrage des geplanten Projekts kritisiert. Sie plädiert für die freiwillige Teilnahme von Patienten und Ärzten, um damit verfassungsmäßige Grundrechte sicherzustellen. Gleichzeitig spricht sie sich für die Prüfung von vorhandenen Alternativen aus, die zur Erreichung des medizinischen Nutzens nach Aussage von Experten „wesentlich kostengünstiger“ wären.
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