Forderungen für Zustimmung
Um die geplante Schuldenbremse zu beschließen, braucht die Regierung die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei. Das BZÖ bewertet diese Maßnahme positiv. FPÖ und BZÖ stellten aber für ihre Zustimmung Forderungen. Auch die Grünen lehnen Verhandlungen nicht grundsätzlich ab, obwohl sie eine Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung für nicht sinnvoll halten.
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Die FPÖ beurteile eine Schuldenbremse grundsätzlich positiv, sagte Budgetsprecher Alois Gradauer im Gespräch am Dienstag mit der APA. Wenig später zog die FPÖ die Zustimmung zurück. Entsprechende Äußerungen machte Parteichef Heinz-Christian Strache im Ö1-Mittagsjournal. Die FPÖ wolle nur zustimmen, wenn eine Volksabstimmung über den Euro-Rettungsschirm abgehalten wird. Dass die Regierung diesem Wunsch nachgibt, ist jedoch unwahrscheinlich.
Kogler: Regierung hilflos
Der grüne Budgetsprecher Werner Kogler bekräftigte erneut, dass eine verfassungsmäßige Verankerung keinen Sinn ergebe. Viel wichtiger sei es, dass die Länder nach dem Beispiel des Bundes auch einen vierjährigen Finanzrahmen einführen. Die Grünen kritisieren außerdem, dass die Regierung keinerlei Angaben darüber mache, in welchem Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen der Schuldenabbau erfolgen solle. Kogler bezeichnete die Regierung daher grundsätzlich als orientierungs-, haltungs- und hilflos. Man werde sich aber Gesprächen nicht verweigern.
BZÖ: Nicht erst bei der nächsten Wahl
Auch das BZÖ ist gesprächsbereit. Man werde natürlich verhandeln, weil man selbst eine Schuldenbremse gefordert habe, sagte Parteichef Josef Bucher zur APA. Zu inhaltlichen Details konnte er sich noch nicht äußern, weil er von der Regierung noch keinen Entwurf bekommen habe. Es sei aber völlig klar, dass die Schuldenbremse schon 2013 und teils auch 2012 wirksam werden müsse und nicht erst nach der nächsten Wahl, wie das die Regierung offenbar plane.
Denn je später man mit dem Schuldenabbau beginne, desto tragischer würden die Konsequenzen, so Bucher. Die Orangen fordern zudem, dass die Schuldenbremse Sanktionen bei einer Nichterfüllung der Vorgaben vorsieht.
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