Richter sollen in Privatwirtschaft „üben“
Richter und Staatsanwälte sollen künftig während ihrer Ausbildung in der Privatwirtschaft schnuppern. Das sieht die Dienstrechtsnovelle 2012 vor, die von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor dem Nationalfeiertag in Begutachtung geschickt wurde.
Weiters vorgesehen sind eine Whistleblowing-Regelung zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Dienst, die Etablierung einer 50-prozentigen Frauenquote, das Aus für die Mindestgröße von Polizisten sowie eine neue Gehaltseinstufung für Bachelorabsolventen.
„Kann sich sehen lassen“
Heinisch-Hosek zeigt sich überzeugt, gemeinsam mit der Gewerkschaft ein Paket auf den Weg gebracht zu haben, „das sich sehen lassen kann“. Der öffentliche Dienst werde noch fitter im Kampf gegen Bestechung und Korruption gemacht, es würden Initiativen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters gesetzt, und die Frauenquote klettere nach oben.
Herzstück der Dienstrechtsnovelle ist das Anti-Korruptionspaket, das drei Punkte umfasst. Zunächst wird eine Klausel für das Whistleblowing eingefügt. Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen, dieses Recht wird einklagbar.
Freiwilliges Praktikum
Dazu kommt die erneuerte Richterausbildung. Sowohl Richteramtsanwärter als auch schon tätige Richter und Staatsanwälte erhalten freiwillig die Möglichkeit, für eine Zeit lang in der Privatwirtschaft, also etwa bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern sowie bei der Finanzmarktaufsicht zu arbeiten.
Die Dauer dieser Praktika wird nicht limitiert. Ziel ist, den Richtern einen besseren Einblick in die Fachwelt zu bieten, da die Methoden von Wirtschaftskriminellen gerade im Bereich der Verschleierung von Geldflüssen, Korruption und Bestechung immer spezialisierter werden.
Neue Gehaltsstufe für Bachelor
Gelöst wird der Streit zwischen Ministerin und Belegschaftsvertretung wegen der Einstufung von Bachelorabsolventen. Für sie wird jetzt eine neue Gehaltsstufe geschaffen, die zwischen jener für Maturanten und jener für Master liegt. Zudem stehen für sie künftig alle Akademikerfunktionen bis zur Sektionsleitung offen. Gratispraktika im öffentlichen Dienst sollen bald der Vergangenheit angehören. Praktika von bis zu drei Monaten Dauer werden mit 900 Euro monatlich entlohnt, längere mit 1.300 Euro monatlich.