Glücksspiel: Lottelo scheitert beim Höchstgericht
Etappensieg für das Finanzministerium: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird die laufende Interessentensuche für die Lotteriekonzession nicht stoppen, sagte heute VfGH-Sprecher Christian Neuwirth der APA.
Der SMS-Spielanbieter Lottelo hatte eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt. Dieser wurde aber nicht Folge gegeben, „weil die Voraussetzungen in diesem Fall dafür nicht vorgelegen sind“.
Kritik am Vergabeverfahren
Lottelo war im Jänner 2010 an den Start gegangen, musste seinen Betrieb aber kurz darauf wieder einstellen, weil das Finanzministerium der Meinung war, das Handyspiel falle unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Diesen Sommer bewarb sich Lottelo nun für die Lotterielizenz.
Wegen des Vergabeverfahrens wurde das Finanzministerium harsch kritisiert. Einige private Glücksspielanbieter, so auch Lottelo, behaupten, die „öffentliche Interessentensuche“ sei auf die ehemaligen Monopolisten Casinos Austria bzw. Österreichische Lotterien zugeschnitten. Lottelo hatte deswegen den VfGH angerufen.
Lottelo sieht keine Niederlage
Der Anwalt von Lottelo, Walter Schwartz, sieht die Ablehnung des VfGH ganz und gar nicht als Niederlage. Aus Sicht des renommierten Glücksspielrechtsexperten stellt das Höchstgericht mit seinem Beschluss dem Finanzministerium die Rute ins Fenster. Der Grund, warum der VfGH die Lottolizenzausschreibung nicht gestoppt habe: „Wenn wir recht haben mit der Behauptung, dass die Verfahrensunterlage des BMF unionsrechtswidrig ist, darf das BMF diese Unterlage nicht mehr anwenden“, so Schwartz zur APA.
Der VfGH sei sich jedenfalls „der Brisanz der Sache bewusst“. Der Beschluss sei nicht nur sehr rasch gefasst und zugestellt, sondern auch sehr umfangreich begründet worden, was bei derartigen Entscheidungen „sehr ungewöhnlich“ sei, so Schwartz.