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Massenentlassungen rechtswidrig

Das Budapester Arbeitsgericht hat am Freitag die umstrittenen Massenentlassungen bei den ungarischen Staatsmedien für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, weil die staatliche Medienholding MTVA Berufung einlegte, wie die Gewerkschaft der Fernseh- und Filmschaffenden (TFSZ) mitteilte.

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MTVA betreibt alle staatlichen TV- und Rundfunksender sowie die Agentur MTI. Im Sommer hatten 420 MTVA-Angestellte Entlassungsbescheide bekommen. Demnächst sollten weitere rund 500 Kündigungen folgen. Diese Pläne liegen nach Darstellung der Gewerkschaft TFSZ nunmehr wegen des schwebenden Gerichtsverfahrens auf Eis.

Kritik an zentralen Nachrichten

Ungarn war international von Bürgerrechts- und Medienorganisationen wegen der Medienpolitik der rechtsnationalen Regierung kritisiert worden. Beanstandet wurde, dass mit Schaffung der MTVA im vergangenen Jahr die Autonomie der öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Nachrichtenvielfalt zerstört worden sei. Nachrichten werden nunmehr zentral von einer einheitlichen MTVA-Redaktion für alle Sender produziert.

Kritiker meinen zudem, dass die begonnenen Massenentlassungen bei MTVA dazu dienen sollen, regierungstreue Redaktionen zu schaffen. Das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Mediengesetz räumt der Regierung außerdem Möglichkeiten ein, private Medien zu zensieren.

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