RH kritisiert Managerverträge in Staatsfirmen scharf

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Die Managerverträge in öffentlichen Unternehmen sind in Österreich alles andere als transparent, vielfach gibt es keine Gehaltsobergrenzen, fast keine Staatsfirma veröffentlicht die Vergütungen ihrer Chefs.

Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechnungshof-Berichts, der heute veröffentlicht wurde. Die Prüfer üben darin massive Kritik und orten „Verbesserungspotenzial“.

544 Seiten Vorwürfe

Rund 50 Prozent der befragten Manager erhielten variable Bezugsbestandteile, die großteils auf Kennzahlen beruhten, die nicht geeignet waren, „einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen Erfolg der Managertätigkeit widerzuspiegeln“. Und: Die Geschlechterkluft ist riesig: Frauen übten weniger als fünf Prozent der Managerfunktionen aus.

Der 544 Seiten starke Bericht hat es in sich. Der Rechnungshof (RH) beleuchtete die Managerverträge von 232 Unternehmen, die mehrheitlich in Staatseigentum stehen. Insgesamt 472 Manager wurden befragt. Erhebungszeitraum war 2006 bis 2008.

Automatische Inflationsanpassung

RH-Rügen gibt es auch für die automatische Erhöhung der Managervergütungen: Bei 24 von 30 Firmen sahen die Verträge automatische Wertanpassungen vor. Der RH hält eine jährliche Wertanpassung, so die zuständigen Organe das absegnen, „grundsätzlich für rechtfertigbar. Allerdings hätte die Wertanpassung höchstens nach dem Anpassungsfaktor gemäß dem Bezügebegrenzungsgesetz zu erfolgen.“

Was Gehaltsobergrenzen von Länderfirmen betrifft, sieht der Rechnungshof ebenfalls Handlungsbedarf. In Salzburg etwa waren die variablen Bezugsbestandteile keiner gesetzlichen Schranke unterworfen.