Schädlich für Babys und Kleinkinder
Die umstrittene Chemikalie Bisphenol A, die erst kürzlich EU-weit aus Babyfläschchen verbannt wurde, ist weiter in vielen Kassenbons enthalten. Darauf machte vergangene Woche das Greenpeace-Magazin aufmerksam, das eine Studie dazu in Auftrag gegeben hatte. Sieben von acht Einkaufsquittungen enthielten demnach Bisphenol A (BPA) oder das verwandte Bisphenol S (BPS).
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Die nachgewiesenen Mengen überschritten teilweise den Tagesrichtwert, den ein schlanker Erwachsener laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufnehmen sollte. Beim Berühren der Bons werden aber nur sehr viel geringere Mengen frei. Allerdings sollten Eltern ihren Kleinkindern keine Kassenbons zum Spielen geben, rät das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
Ähnliche Wirkung wie Östrogen
Kassenbons aus Thermopapier
Thermopapier ist auf der zu bedruckenden Seite mit einer thermosensitiven Schicht versehen. In dieser Schicht sind u.a. Pigmente enthalten, die unter Einwirkung von Wärme einen meist schwarzen Farbstoff bilden. Zu den Anwendungsbereichen gehören der Druck von Kassenbons, Parkscheinen, Eintritts- und Fahrkarten.
Seit längerem ist bekannt, dass BPA in Bons, aber auch anderen Thermopapieren wie Fahrkarten und Parktickets vorkommt und dort nicht fest gebunden ist. Außerdem ist die Substanz in vielen Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff, in Konservendosenbeschichtungen und Mikrowellengeschirr enthalten. Die Chemikalie ist weder hochgiftig, noch gibt es Hinweise, dass sie Krebs auslöst. Aber sie kann ähnlich wie das Hormon Östrogen wirken. Forscher fanden zudem Anzeichen dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern schädigen kann.
Riskanter Ersatzstoff
BPS unterscheidet sich chemisch nur geringfügig von BPA, ist aber noch schlechter erforscht. Wegen des seit Jahren anhaltenden Streits über mögliche Gesundheitsgefahren durch BPA sind viele Anbieter auf BPS als Ersatzstoff umgestiegen. Ebenso wie das deutsche Umweltbundesamt beurteilt auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das kritisch: „Mit Blick auf die fehlenden Daten ist Bisphenol S nicht als geeigneter Ersatzstoff anzusehen“, so eine Sprecherin. Der einzige Anbieter, dessen Kassenbons im Test keine der beiden Substanzen enthielten, wollte laut Greenpeace nicht verraten, wie er seine Quittungen herstellen lässt.
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