Zahlreiche Industrielle mit abgehört
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist laut einem Medienbericht von der Justiz monatelang abgehört worden. Wie das Nachrichtenmagazin „Format“ in seiner neuesten Ausgabe berichtet, fand der Lauschangriff im Vorfeld der ersten Grasser-Einvernahmen im Herbst 2010 statt. Auch die Mitbeschuldigten in der BUWOG-Causa wurden demnach observiert.
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Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter bestätigte auf Anfrage der APA, dass die Justiz nun seinen Mandanten von der Abhöraktion vor rund einem Jahr offiziell verständigt habe. Dass prompt ein Magazin darüber berichte, sei „der nächste Amtsmissbrauch“, so der Rechtsvertreter.
„Erforderliche“ Maßnahme
„Die Ruf- und Standortdatenrückerfassung bzw. laufende Überwachung der Teilnehmeranschlüsse ist als begleitende Maßnahme (...) erforderlich, um konspirative Absprachen der Beschuldigten angesichts der Ermittlungsschritte aufzudecken und daraus neue Erkenntnisse in Bezug auf die Geldflüsse zu gewinnen“, zitiert das Magazin aus der Anordnung der Observierung durch die Staatsanwaltschaft Wien vom Juli 2010. Die Observation wurde demnach von Juli bis Oktober 2010 durchgeführt. Auch der E-Mail-Verkehr wurde gesichert.
Die Causa BUWOG
Gegen Grasser, Meischberger, Plech und den Lobbyisten Peter Hochegger wird im Zusammenhang mit der Privatisierung der BUWOG-Wohnungen im Jahr 2004 und einer dabei vom knapp siegreichen Bieter Immofinanz gezahlten - fast 10 Millionen Euro umfassenden - Provision wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs ermittelt. Meischberger und Hochegger haben im September 2009 wegen Steuerhinterziehung Selbstanzeige erstattet.
Bisher war nur bekannt, dass Grasser durch seine Telefongespräche mit seinem Freund und Geschäftspartner Walter Meischberger rund um die BUWOG-Ermittlungen im Jänner und Februar 2010 indirekt ins Visier der observierenden Ermittler geraten war. Die Protokolle wurden im Zuge der Anfrage der Grünen-Abgeordneten Gabriela Moser veröffentlicht. Grasser hat stets alle Vorwürfe in der BUWOG-Causa zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Acht verschiedene Handynummern
Abgehört wurden nicht nur die Telefongespräche via Handy, Festnetz und die Internettelefonie Skype: Laut „Format“ wurden auch die Standortdaten ermittelt, inklusive Onlinestandortpeilung auch außerhalb der Gesprächszeiten. Dazu sei auch eine grafische Darstellung der Personenbewegungen gemacht worden. Ein Team der „Sondereinheit für Observierung“ sei ausgeschickt worden, um sich landesweit vor Wohnungen und Büros von Grasser, Meischberger und Immobilienmakler Ernst Plech zu postieren.
Da laut Gerichtsakt ein „konspiratives Vorgehen und häufiger Rufnummernwechsel bei Weiterverwendung desselben Geräts“ zu erwarten gewesen sei, habe man eine IMEI-Rasterung des Endgeräts angeordnet. Erfasst wurde also die Handygerätenummer (IMEI), die auch bei einem SIM-Karten-Wechsel erhalten bleibt. Wie das „Format“ berichtet, habe Grasser in Summe mit acht unterschiedlichen Handynummern telefoniert, Meischberger kam auf fünf unterschiedliche Handynummern.
Auch Gesprächspartner belauscht
In den „Lauschangriff“ gegen Grasser gerieten auch dessen Gesprächspartner, berichtet das „Format“. Auch diese wurden nun vom in der BUWOG-Causa ermittelnden Staatsanwalt Gerald Denk davon verständigt, dass im Zuge der Überwachungstätigkeit auch ihre Telefonate mit Grasser, dessen Freund und Geschäftspartner Meischberger und Immobilienmakler Ernst Plech mitgehört worden waren. Zu den derart abgehörten Personen zählen laut Magazin zahlreiche Industrielle und Politiker.
Wie der „Standard“ in seiner morgigen Ausgabe berichtet, sollen auch Gespräche des Ex-Finanzministers mit ÖVP-Politikern aufgezeichnet worden sein. So habe Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) kurz nach der ersten Einvernahme Grassers am 2. September mit diesem telefoniert und ihm mental den Rücken gestärkt, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Ermittlerkreise. Schüssel sei dazu für den „Standard“ nicht zu erreichen gewesen.
Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, wollte auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Unabhängig davon ob es konkret nun dazu gekommen sei, sollten derartige Ermittlungsmethoden, die sehr in die Privatsphäre eingreifen, nicht in der Öffentlichkeit bekannt werden, meint Vecsey. Die Justiz war vor der ersten Einvernahme Grassers von Medien und Politikern kritisiert worden, dass sie den früheren Finanzminister zu sanft angefasst habe. Der ermittelnde Staatsanwalt Gerald Denk, der wie nun bekannt wurde damals schon die Observation angeordnet hatte, hält sich aus der öffentlichen Debatte heraus.
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