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Eine Reihe von Ausnahmen

Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Samstagen von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr offenhalten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Geschäfte zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.

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Grundsätzlich ausgenommen von diesem Gesetz sind das Gastbewerbe, Tankstellen, Verkaufsstellen im Kasernenbereich, Märkte und der Verkauf von Waren aus Automaten. Sonderregelungen gibt es darüber hinaus für Geschäfte in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen. Diese dürfen auch am Sonntag offen haben.

Allerdings dürfen nur bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Reiseandenken, Blumen, Toilettenartikel und Zigaretten verkauft werden und die Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht übersteigen. Ausgenommen vom freien Sonntag sind außerdem Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen und messeähnlichen Veranstaltungen.

Landeshauptmann kann Verordnung ausdehnen

Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können vom jeweiligen Landeshauptmann bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden. Besteht ein „besonderer regionaler Bedarf“, wie es in dem Gesetz heißt, können Geschäfte auch an Samstagen nach 18.00 Uhr, Sonntagen und Feiertagen aufsperren. Insbesondere in Tourismusregionen wird davon Gebrauch gemacht. Wien gehört im Übrigen nicht dazu.

Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Geschäfte an Werktagen schon ab 5.00 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21.00 Uhr offenhalten können. Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Für sie kann der Landeshauptmann ebenfalls regeln, dass sie länger als 72 Stunden pro Woche aufsperren dürfen.

Viele Gegner einer Verlängerung

Der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner brachte in Sachen Sonntagsöffnungsdebatte unlängst eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Er möchte an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr aufsperren. Regierung, Gewerkschaft und Kirche sind strikt dagegen. Auch die meisten Händler sind mit der derzeitigen Regelung eigentlich zufrieden.

Nur 19 Prozent wollen länger shoppen

Wie aus einer aktuellen Karmasin-Umfrage für die Fachzeitschrift „Regal“ hervorgeht, seien rund 80 Prozent der Österreicher mit der derzeitigen Regelung der Öffnungszeiten im Handel zufrieden. Das lasse auf ein geringes Interesse an einer Sonntagsöffnung schließen.

Nur 19 Prozent wollen laut Handelszeitschrift länger shoppen. Die erlaubten 72 Wochenstunden sind ihnen nicht genug. Längere Öffnungszeiten wünschen sich vor allem junge Menschen sowie Personen mit höherem Bildungsgrad. Männer treten der Erhebung zufolge intensiver für eine Ausdehnung der Geschäftszeiten ein als Frauen.

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