Auch Freispruch möglich
Nach der - nichts rechtskräftigen - Verurteilung des Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreters und FPK-Chefs Uwe Scheuch liegen dessen Hoffnungen einer Haftstrafe zu entgehen auf einem milderen Urteil in der Berufung.
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Dabei ist demnächst das Oberlandesgericht in Graz am Zug. Zuvor, in etwa eineinhalb Monaten, dürfte das schriftliche Urteil in erster Instanz von Richter Christian Liebhauser-Karl vorliegen. Der am Dienstag von den Freiheitlichen heftig attackierte Richter ist vorerst auf einem schon länger geplanten Urlaub. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist mit dem Urteil einverstanden und macht von ihrem Recht, gegen das erstinstanzliche Urteil zu berufen, keinen Gebrauch. Sehr wohl berufen werden jedoch Scheuchs Anwälte, die dafür nun vier Wochen Zeit haben. Auf diese Berufung kann dann wiederum die Korruptionsstaatsanwaltschaft reagieren.
Vielzahl an Möglichkeiten
Laut dem Klagenfurter Gerichtssprecher Martin Reiter hat das Grazer Oberlandesgericht dann eine Vielzahl an Möglichkeiten. Es kann das Urteil bestätigen oder etwa die Dauer der Gefängnisstrafe abändern. Aber es kann auch in einer Verhandlung in Graz Zeugen neuerlich befragen und ein völlig neues Urteil fällen, etwa auch einen Freispruch für Scheuch.
Das Urteil
Scheuch war am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Geschenkannahme als Amtsträger verurteilt worden. Er soll einem Russen die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben, wenn er im Gegenzug eine Parteispende bekomme.
Sollte es in Klagenfurt schwere Verfahrensfehler gegeben haben, wäre auch denkbar, dass in Klagenfurt neu verhandelt wird. Das kommt allerdings selten vor, wäre also die unwahrscheinlichste Variante. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz kann es deshalb je nach Aufwand zwischen einem halben und eineinhalb Jahren dauern - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Scheuch sechs Monate ins Gefängnis und würde auch automatisch sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter verlieren.
Wie die Verteidigungslinie aussehen könnte
Inhaltlich wird es voraussichtlich um ein zentrales Argument des Klagenfurter Richters gehen. Scheuch hatte auf einer Tonbandaufnahme gesagt, wenn das Projekt eines russischen Investors in die Landesregierung kommt, werde er sich dort dafür einsetzen. „Und das wird man im Protokoll sehen“, so Scheuch auf der Aufnahme wörtlich. Der Richter interpretierte das so: Wäre es um eine Landesförderung gegangen, hätte Scheuch in der Landesregierung dafür gestimmt. Scheuch hätte dadurch also sogar eine konkrete Entscheidungskompetenz gehabt - anders als bei der Frage einer Staatsbürgerschaftsverleihung.
Hierauf könnte auch die Verteidigungslinie von Scheuch-Anwalt Dieter Böhmdorfer aufbauen: Erstens habe es offenbar gar keinen konkreten Investor gegeben, sein Name sei jedenfalls nicht bekannt, und zweitens sei von Förderungen in dem von einem Parteifreund heimlich aufgenommenen Gespräch mit Scheuch nie die Rede gewesen, so Böhmdorfer am Mittwoch.
„Völlig aus der Luft gegriffen“
Böhmdorfer ist nach wie vor von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Das Urteil bewertet Böhmdorfer als „gelinde gesagt rechtlich überraschend“. Deshalb bitte er auch um Verständnis dafür, dass sich Scheuch „darüber bitter beklagt“ habe. Scheuch hofft nun auf die zweite Instanz, sagte der Politiker bereits am Dienstag. Die Vorwürfe gegen ihn seien „vollkommen aus der Luft gegriffen“, er sei „enttäuscht und erschüttert“, sagte Scheuch. „Nicht einmal die bösesten Beobachter haben mit einem Urteil in dieser Dimension gerechnet“, so Scheuch.
Er setze nun alle Hoffnungen auf die ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz. „Meine Ämter und Funktionen werde ich bis dahin behalten“, so der FPK-Politiker. Immerhin gelte für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung, er wolle derzeit niemandem „einen Gefallen tun“ und sich zurückziehen.
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