Sechs VfGH-Beschwerden gegen Glücksspielnovellen
Rund um das neue Glücksspielgesetz (GSpG) gibt es zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Zum einen fühlen sich private Betreiber von Spielautomaten und auch Onlinewettanbieter in ihren Rechten verletzt.
Zum anderen ist zwischen der im Finanzministerium angesiedelten „SoKo Glücksspiel“ und der Polizei ein Streit darüber entbrannt, wer für Beschlagnahmungen von illegalen Spielautomaten zuständig ist. Das Finanzministerium sieht diesbezüglich aber „keine Unklarheiten“, wie es in einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung heißt.
Daraus geht auch hervor, dass gegen die GSpG-Novellen 2008 und 2010 bereits sechs Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht wurden. Vier gleichlautende Anträge auf Gesetzesprüfung kommen aus dem Internetglücksspielbereich und betreffen die Abgabenregelung, in zwei Fällen wurde Verfassungswidrigkeit behauptet.
Weniger Kontrollen wegen Streits
Im Detail geht das Ressort von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) auf Zuständigkeiten für illegale Geräte ein. Seit einem Jahr wird darüber gestritten, wer wo welche Automaten kontrollieren darf. In einigen Bundesländern weigert sich die Polizei, Automatensalons zu inspizieren bzw. mit den „SoKo“-Beamten (Finanzpolizei) mitzugehen. Die Folge: Vielfach wird gar nicht kontrolliert.
Außerdem wehren sich private Automatenbetreiber vehement gegen Beschlagnahmungen, werfen den „SoKo“-Beamten gar „rambohaftes“ Vorgehen vor und drohen ihnen mit Anzeigen wegen Nötigung und Amtsmissbrauchs. Laut Finanzministerium liegen sieben derartige Anzeigen vor, ein Großteil der Verfahren sei aber eingestellt worden.