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Prüfzeichen nicht immer zuverlässig

Deutschland hat eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Kinder besser vor gefährlichem Spielzeug schützen soll. Damit gelten nun strengere Vorschriften etwa für chemische Substanzen, die Krebs auslösen oder das Erbgut schädigen können. Sie dürfen sich nicht mehr in „zugänglichen Teilen“ der Spielsachen befinden. Besonders giftige Schwermetalle wie Blei und Quecksilber sind verboten.

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Für leicht zu verschluckende Kleinteile - etwa in Überraschungseiern - sind deutlich lesbare Warnhinweise Vorschrift. Dasselbe gilt für Duftstoffe, die Allergien auslösen können. Duftstoffe mit „hohem allergenen Potenzial“ sind ganz verboten. Für einige Chemikalien, darunter krebserregende Stoffe, gibt es aber noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Damit greifen die Vorschriften für diese Stoffe erst bei Spielsachen, die ab dem 20. Juli 2013 auf den Markt kommen.

Herkunftsland muss nicht ausgewiesen werden

Die Neuregelung ersetzt eine alte Spielzeugrichtlinie aus dem Jahr 1988. Erarbeitet wurde sie ab 2007, nachdem es zum millionenfachen Rückruf von in China produziertem Spielzeug gekommen war. Auch wenn viele Hersteller mittlerweile angeben, wo ein Spielzeug produziert wurde, besteht auch weiterhin keine Pflicht zur Angabe des Ursprungslands.

Siegel helfen bei Qualitätskontrolle

Auch wenn die Richtlinien nun strenger sind, ist nach wie vor der Konsument gefordert, sich über die Qualität des Produktes zu informieren. Siegel helfen dabei festzustellen, ob ein Spielzeug wenigstens die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Laut der deutschen Stiftung Warentest ist auf die Prüfzeichen allerdings nicht hundertprozentig Verlass - so enthielten zahlreiche gekennzeichnete Spielzeuge im Test trotzdem Schadstoffe.

Wer einen Defekt feststellt, sollte zum betreffenden Händler gehen. Bei Spielzeugen, die gegen die rechtlichen Regeln verstoßen, können Kunden nach Angaben der Stiftung Warentest den Kaufpreis zurückverlangen. Wer glaubt, von einem Spielzeug gehe ganz generell eine Gefahr aus, kann das bei den Gewerbeaufsichtsämtern melden.

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