Einwanderung nach Punkten
Ab 1. Juli kommen Bürger aus Nicht-EU-Staaten nicht mehr über Quoten, sondern über die Erfüllung von fachlichen Kriterien nach Österreich. Die notwendigen Punkte für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot-Card erringt man etwa über Deutschkenntnisse und einschlägige Fachausbildung.
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Besonders hoch qualifizierte Arbeitskräfte können bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ein Visum beantragen, das ihnen in Österreich die Möglichkeit gibt, innerhalb von sechs Monaten einen adäquaten Job zu finden.
Rot-Weiß-Rot-Card plus für Hochqualifizierte
Gelingt das, erhalten sie eine Rot-Weiß-Rot-Card und nach einem Jahr (bei mindestens zehnmonatiger Beschäftigung) eine Rot-Weiß-Rot-Card plus, die einen freien Arbeitsmarktzugang bietet. Um in diese privilegierte Gruppe zu kommen, müssen 70 von maximal 100 Punkten des Kriterienkatalogs erreicht werden.
Die meisten Punkte zu verdienen (maximal 40) gibt es im Bereich Ausbildung. Studienabschlüsse bringen 20, eine Habilitation den Höchstwert von 40 Punkten. Auch über den letzten Verdienst in einer Spitzenposition kann man Punkte sammeln - im Idealfall 30, wenn man über 70.000 Euro im Jahr verdiente. Ebenfalls Punkte gibt es etwa für wissenschaftliche Auszeichnungen.
Das Konto aufstocken kann man mit bereits absolvierter Berufstätigkeit in Österreich (10) bzw. guten Deutsch- und Englischkenntnisse (15). Wer sein Studium zur Gänze in Österreich bewältigt hat, kann zehn Punkte anschreiben. „Je jünger, umso besser“ lautet ein weiteres Motto. Wer unter 35 ist, bekommt 20 Punkte. Über 45 gibt es überhaupt keinen Punkt mehr aus diesem Kriterium.
Schlüsselkräfte brauchen fixe Jobzusage
Schlüsselkräfte beantragen die Rot-Weiß-Rot-Card bei den Vertretungsbehörden im Ausland oder, wenn sie nicht visapflichtig sind, bei den österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden. Neben der Erfüllung der verlangten Kriterien müssen sie eine fixe Jobzusage vorweisen. Diese muss derart gestaltet sein, dass unter 30-Jährige mindestens 50 Prozent (derzeit 2.100 Euro) und Ältere 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (2.520 Euro) brutto verdienen. Zudem muss das AMS eine Prüfung vornehmen, ob die Position nicht auch von einem österreichischen Arbeitnehmer oder einem auf dem Arbeitsmarkt bereits integrierten Ausländer ausgefüllt werden könnte.
Der Kriterienkatalog ist bei Schlüsselkräften etwas anders gestaltet als bei Hochqualifizierten. Maximal kann man auf 75 Punkte kommen, 50 reichen. Die meisten Punkte kann man über die Qualifikation holen, maximal 30 bei Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums. Vier Punkte gibt es pro Jahr Berufserfahrung in Österreich, 15 für Deutsch- und Englischkenntnisse. Bis zum 30. Lebensjahr kann man 20 Punkte buchen, 15 Punkte bis zum 40. Einen Sonderbonus von 20 Punkten gibt es für Profisportler. Bezüglich des Erwerbs der Rot-Weiß-Rot-Card plus gelten die gleichen Regeln wie bei den Hochqualifizierten.
Fachkräfte in Mangelberufen müssen warten
Fachkräfte in Mangelberufen können vorerst noch nicht von der Rot-Weiß-Rot-Card profitieren. Die für sie geltenden Regeln werden frühestens mit Mai kommenden Jahres in Kraft treten. Was als Mangelberuf gilt, wird jährlich gemeinsam von Sozial- und Wirtschaftsministerium festgelegt. Der Kriterienkatalog entspricht dem der Schlüsselkräfte. Dazu muss noch eine Fachkraftausbildung in dem Mangelberuf und eine fixe Arbeitgeberzusage vorgelegt werden.
Wer ein Studium an einer österreichischen Uni, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuni zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bestreitet und es mit Master- oder höherem Diplom abschließt, erhält sechs Monate die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt nach einer Tätigkeit umzusehen. Gelingt das, und der Job entspricht der Ausbildung und wird mit wenigstens 45 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 1.890 Euro) entlohnt, erhält man eine Rot-Weiß-Rot-Card ohne Arbeitsmarktprüfung.
Familienangehörige müssen Deutsch können
Rot-Weiß-Rot-Card-Besitzer können ihre Ehepartner und Kinder bis 18 nachkommen lassen, wenn diese Deutschbasiskenntnisse vorweisen können. Dafür gibt es dann die Rot-Weiß-Rot-Card plus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Von der Deutschpflicht ausgenommen sind Angehörige von Hochqualifizierten sowie von Blue-Card-Besitzern (die von der EU initiierte Blue-Card ermöglicht gut verdienenden Hochschulabsolventen den Zugang zum Arbeitsmarkt der Union).
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