Regelung gilt seit 1. Juli
Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, seit Juli nur noch bis zum 24. Geburtstag statt wie bisher bis zum 26. Geburtstag ausgezahlt - eine Folge des jüngsten Sparpakets der Regierung. Statt der 13. Familienbeihilfe gibt es künftig einen 100-Euro-Zuschuss für schulpflichtige Kinder.
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In Ausnahmefällen kann sich die Anspruchsdauer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern. Das ist der Fall, wenn man den Präsenz- oder Zivildienst geleistet hat, schwanger ist oder ein Kind geboren hat. Die Regelung gilt auch für erheblich behinderte Kinder. Ebenfalls zu den Ausnahmen zählt, wenn das Studium mindestens zehn Semester dauert (etwa Medizin). Für Bezieher von Stipendien wird der Verlust aus der wegfallenden Familienbeihilfe durch höhere Studienbeihilfe ausgeglichen.
Maximal 10.000 Euro Zuverdienst
Um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen volljährige Kinder in Berufsausbildung übrigens maximal 10.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen. Die Familienbeihilfe muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Bereits gestrichen wurde die Familienbeihilfe auch drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung. Eine ergänzende Regelung soll aber die Zeit zwischen der Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums abdecken. Auch entfallen ist die Regelung, wonach arbeitssuchende Jugendliche zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr Familienbeihilfe bekommen.
FLAF tief in roten Zahlen
Laut Familienministerium ist der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), aus dem auch die Familienbeihilfe bezahlt wird, derzeit mit 3,6 Milliarden Euro im Minus. Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will einen „sukzessiven Abbau der Schulden“ in dieser Legislaturperiode vorantreiben.
Durch die Senkung der Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe wird es künftig 35.000 Bezieher weniger geben. Das bringt eine Einsparung von 58 Millionen Euro im Jahr. Durch die Änderung der 13. Familienbeihilfe in einen Fixbetrag erspart sich die Regierung 168 Millionen Euro. Durch die Streichung der Familienbeihilfe für arbeitssuchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sowie die Streichung nach der Berufsausbildung fallen weitere rund 30 Millionen Euro weg.
VfGH mit Maßnahmen befasst
Mit den Kürzungsmaßnahmen beschäftigt sich derzeit auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sowohl Kärnten als auch Vorarlberg haben entsprechende Anträge an den VfGH gestellt. Die Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe bringe eine übermäßige Belastung von Familien mit Studenten in diesem Alter. Auch in der Einschränkung der Auszahlung der 13. Familienbeihilfe wird eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geortet.
Der Leiter des Instituts für Familienforschung, Wolfgang Mazal, hält die Reduktion der Bezugsdauer für „verfassungsrechtlich problematisch“. Er verwies diesbezüglich auf die Judikatur des VfGH in den 1990er Jahren. Demzufolge müsse die Hälfte des Lebensbedarfs bis zum Ende der Unterhaltspflicht durch soziale Transferleistungen und Steuerbegünstigungen ausgeglichen werden. Diese Unterhaltspflicht dauere so lange an wie die Ausbildung.
„Politisch unklug, aber nicht verfassungswidrig“
Dem widersprechen Verfassungsrechtler: Durch die Einführung des Bachelorstudiums werde die Selbsterhaltungsfähigkeit nunmehr „in der Regel bereits nach sechs Semestern erreicht“, heißt es in der Stellungnahme. Der Plan sei zwar politisch unklug, aber nicht verfassungswidrig, so der Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Ein Regelstudium könne grundsätzlich bis zum vollendeten 24. Lebensjahr abgeschlossen werden, daher komme der Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung hier nicht zum Tragen.
Kritik an den Kürzungen kam unter anderem von der Bischofskonferenz, den Universitäten und den Lehrervertreten. Eine Entscheidung des VfGH könnte noch im Laufe des Sommers veröffentlicht werden.
Mehrkindzuschlag reduziert
Weniger Geld bekommen seit 1. Jänner auch Familien mit mehreren Kindern: Der Mehrkindzuschlag von 36,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind pro Monat wurde auf 20 Euro reduziert. Diesen Zuschlag gibt es allerdings nur bis zu einem Familieneinkommen von 55.000 Euro pro Jahr. Eine Erleichterung für Eltern von Schulkindern gibt es aber: Ab dem nächsten Schuljahr entfällt der Selbstbehalt für Schulbücher.
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