D: Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt und dem Innenministerium zugeleitet, wie heute aus Regierungskreisen in Berlin zu erfahren war.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, sollen laut Entwurf Telekommunikationsdaten von Bürgern nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert werden. Statt sämtliche Daten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten „eingefroren“ (Quick-Freeze-Verfahren).
Polizeigewerkschaft kritisiert
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte den Entwurf als völlig unzureichend. „Dieser Gesetzentwurf hat das Zeug zum Koalitionskiller“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt in Berlin. Obwohl die Union Kompromissbereitschaft signalisiert habe, bewege sich die FDP-Ministerin keinen Millimeter.
Inhaltlich basiert der Entwurf auf den bereits im Jänner vorgestellten Eckpunkten der Ministerin. Demnach sollen ohnehin vorhandene Daten beim Anfangsverdacht einer Straftat gesichert werden, damit die Telekommunikationsfirmen sie nicht routinemäßig löschen. Per Richterbeschluss sollen sie für Ermittlungen genutzt werden können. IP-Adressen von Computern sollen generell sieben Tage lang gespeichert werden, um bei Bedarf Auskunft geben zu können.
Alte Regelung gekippt
Das höchste deutsche Gericht hatte die alte Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ohne Anlass sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung.