Twitter gibt Identität von Nutzer preis
Jeder kann sich bei Twitter mit einem Fantasienamen anmelden, doch das heißt nicht, dass Mitglieder immer anonym bleiben: Eine Gemeindeverwaltung in England hat nun vor Gericht erreicht, dass der Kurznachrichtendienst Daten von Benutzern für eine strafrechtliche Verfolgung herausgeben musste.
Das bestätigten gestern sowohl ein Sprecher der nordenglischen Gemeinde South Tyneside als auch einer der betroffenen Twitter-Schreiber selber. Zu den Daten zählen nach Angaben des Mannes seine Handynummer, E-Mail- und IP-Adresse.
Bekanntgabe bei Strafdaten
Es handelt sich um einen der ersten Fälle, in denen Twitter in dieser Form die Anonymität eines Users preisgegeben hat. Die Rechtslage ist kompliziert. Internetdienste sind grundsätzlich verpflichtet, Behörden die Daten ihrer Nutzer zu geben, wenn es um Straftaten geht.
In den Datenschutzbestimmungen steht unter anderem, dass Twitter Informationen weitergeben werde, „wenn es notwendig ist, um ein Gesetz, eine Regelung oder einen gesetzlichen Antrag einzuhalten“.
Im konkreten Fall soll ein Mitglied des Gemeinderates von South Tyneside bei Twitter über Kollegen bösartige Kommentare geschrieben haben. Er textete unter dem Namen „Mr. Monkey“. Der Mann bestreitet die Anschuldigungen. Die Gemeinde zog am Twitter-Firmensitz Kalifornien vor Gericht und setzte durch, dass die Daten des Schreibers an sie weitergegeben werden müssen.
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wenn Internetdienste die Daten hergeben. In Großbritannien sorgt derzeit auch der Fall des Fußballers Ryan Giggs für Aufsehen: Tausende Einträge auf Twitter besprachen eine angebliche Affäre des verheirateten Stars.
Er selber hatte aber vor Gericht erreicht, dass darüber nicht berichtet werden darf. Nun stellt sich die Frage, ob es möglich ist, Twitter-Nutzer vor Gericht zu bringen, falls sie solche Schweigegebote brechen.