Urlaub mit Julius Meinl
Zu Zeiten, als sowohl der Banker Julius Meinl V. als auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser einen ausgezeichneten Ruf in Wirtschaft und Gesellschaft genossen, war das Gespann nicht nur privat, sondern auch beruflich eng verbunden. Viel diskutiert wurde ein Ausflug Grassers, der noch als Finanzminister mit Wolfgang Flöttl auf der Jacht von Meinl im August 2005 urlaubte.
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Grasser, von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister, sah darin kein Problem der Unvereinbarkeit. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung stieg Grasser bei der Meinl International Power (MIP) als Manager ein. Er wurde Chairman und Dritteleigentümer der MPM - Managementgesellschaft der MIP, die im August 2007 mit Zertifikaten an die Wiener Börse ging.
Die MIP wurde gegründet, um Energieinvestments im CEE-Raum, Russland und der Türkei zu tätigen. Wenige Monate nach seinem Ausscheiden aus der Regierung agierte Grasser als Aushängeschild der MIP und warb eifrig um große und kleine Anleger.
Meinl in U-Haft
Nachdem Meinl V. im April 2009 kurzzeitig in Untersuchungshaft genommen worden war, kündigte Grasser seinen Rückzug bei der MIP an - trotz seiner Hochachtung für Julius Meinl, wie er damals betonte. Die MIP wurde später von kritischen Aktionären übernommen und in Power International (PI) umbenannt, ein Schiedsverfahren mit der Meinl Bank läuft noch.

APA/Roland Schlager
Grasser, Ex-Verbund-Chef Hans Haider (Mitte) und Meinl V. (rechts)
Grasser hat in Liechtenstein die Stiftungen Waterland und Silverland gegründet. Von einer Tochterfirma der Waterland, der Silverwater, sollen vier Mio. Euro an Grassers österreichische Firma ValueCreations geflossen sein, heißt es in Medienberichten. Das Geld soll aus Grassers Engagement bei der Managementgesellschaft MPM stammen.
MEL-Strafverfahren eingestellt
Rund um die MIP und die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) gab es bereits ein Strafverfahren gegen Grasser, das aber im August 2010 von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Damals war wegen des Verdachts auf schweren Betrug, Untreue, Amtsmissbrauch in seiner früheren Funktion als Finanzminister, verbotene Intervention zugunsten von Meinl V. und Steuerhinterziehung ermittelt worden.
„Die Anzeigen haben keine wirklichen Ermittlungsansätze geboten“, stellte der Sprecher der Staatsanwaltschaft schließlich fest. In dem Verfahren sei er nur Auskunftsperson gewesen, nicht Beschuldigter, unterstrich Grasser damals.
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