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Grenzziehung als Stolperstein

Die Palästinenser erheben im Einklang mit mehreren UNO-Resolutionen Anspruch darauf, dass ihr Staat das Westjordanland mit Ostjerusalem (5.644 Quadratkilometer) und den Gazastreifen (365 Quadratkilometer) umfasst, die 1967 von Israel im Sechstagekrieg erobert wurden. Verhandelt wurde dieser Plan 2002 unter der Führung der Arabischen Liga.

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Israel wollte aber stets, auch aus Sicherheitsgründen, an strategisch wichtigen Teilen des Westjordanlandes, insbesondere dem Jordantal, festhalten und forderte die Entmilitarisierung sowie die Kontrolle des Luftraums und der Außengrenzen. Einem Palästinenserstaat auf dieser Basis würden daher wesentliche völkerrechtliche Souveränitätsmerkmale fehlen.

Hinzu kommt der Streit um die von Israel errichtete Sperranlage, deren Verlauf auf besetztem Gebiet vom Internationalen Gerichtshof (IGH) für völkerrechtswidrig erklärt worden ist. Die Israelis sehen darin eine Maßnahme zur Terrorabwehr, die Palästinenser eine Landraub- und Apartheid-Mauer.

Streit über Prozente

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu lehnte die Forderung von US-Präsident Barack Obama nach einer Friedenslösung auf Basis der Grenzen vor dem Sechstagekrieg entschieden ab. Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas sagte Ende 2009, dass er zu einem Austausch von 1,9 Prozent des Landes bereit sei. Der ehemalige israelische Regierungschef Ehud Olmert hatte vorgeschlagen, dass die Palästinenser 93,2 Prozent der Fläche des Westjordanlandes zurückerhalten, 5,5 Prozent Land sollen ausgetauscht werden.

Ringen um Jerusalem

Zudem beanspruchen die Palästinenser den (von Israel ohne völkerrechtliche Wirksamkeit annektierten) Ostteil Jerusalems als Hauptstadt. Als Stadt mit heiligen Stätten der drei monotheistischen Weltreligionen ist der Status Jerusalems besonders umstritten. Israels Hauptstadtanspruch wird international nicht anerkannt, deshalb unterhalten fast alle Staaten der Welt ihre Botschaften in Tel Aviv.

Die Proklamation Jerusalems zur „ewigen und unteilbaren“ Hauptstadt Israels durch das israelische Parlament 1980 ist von der UNO-Vollversammlung mehrmals für illegal und „null und nichtig“ erklärt worden. Nach dem UNO-Beschluss von 1947 ist Jerusalem als „corpus separatum“ (Sondergebiet) zu betrachten und fällt nach internationalem Recht nicht unter die Souveränität Israels. Nach den Bestimmungen des israelisch-palästinensischen Grundlagenvertrags von 1993 sollte die Klärung der Jerusalem-Frage im Rahmen der Endstatusverhandlungen erfolgen.

Siedlungsbau als Druckmittel

Seit der Eroberung 1967 treibt Israel den Bau jüdischer Siedlungen auf besetztem Gebiet voran. Nach der Räumung jener im Gazastreifen geht es um die im besetzten Westjordanland errichteten israelischen Siedlungen. Nach den Bestimmungen der Vierten Genfer Konvention ist der Transfer der eigenen Bevölkerung auf besetztes Territorium nicht zulässig. Israel verbraucht 80 Prozent des Grundwassers im Westjordanland. Wegen Wassermangels und ihrer schnell wachsenden Bevölkerung fordern die Palästinenser eine gerechte Aufteilung der Ressourcen.

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