ORF III hat Lizenz zum Senden

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Die Medienbehörde KommAustria hat grünes Licht für den neuen Informations- und Kulturspartenkanal ORF III gegeben. Zwei wesentliche Einschränkungen erlegt die Behörde dem ORF und seinem neuen Sender allerdings in puncto Werbung auf.

So ist es beispielsweise untersagt, den neuen Sender mit sogenannter „cross promotion“ in anderen ORF-Programmen zu bewerben, Werbezeiten für ORF III dürfen außerdem nicht in einem gemeinsamen Paket mit Werbezeiten auf anderen Programmen angeboten werden. Das gab die Behörde heute per Aussendung bekannt.

Mit den Einschränkungen bei der Bewerbung und Vermarktung von ORF III will die Medienbehörde „sicherstellen, dass die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb am TV-Markt durch das neue ORF-Angebot nicht unverhältnismäßig sind“.

Keine inhaltlichen Beschränkungen

Beschränkungen hinsichtlich konkreter Programminhalte gibt es nicht. Solche Auflagen sind der Behörde gesetzlich nicht erlaubt, „um die redaktionelle Freiheit des ORF zu wahren“. Das Okay der Medienbehörde zum neuen Spartensender und einem begleitenden Onlineangebot ist eine gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ORF III auf Sendung gehen kann.

Der ORF hat nun wiederum die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, allerdings würde sich dadurch der Sendestart verzögern. Zuletzt hatte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz im ORF-Publikumsrat angedeutet, ORF III könnte erst im „Frühherbst“ on Air gehen, da er nicht „mitten in den Hochsommer hinein“ starten wolle.

Mit Sicherheit soll der neue Info- und Kulturkanal aber noch heuer starten, weil er eine Voraussetzung für die Zahlung der 50 Millionen Euro aus der Gebührenrefundierung ist.