UPC muss Zugang zu Filmportal Kino.to sperren

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Der Verein für Antipiraterie (VAP) hat vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Internetprovider UPC erwirkt. Demnach darf UPC seinen Kunden vorerst die Streamingplattform Kino.to nicht mehr zugänglich machen. Damit die Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen.

Auf der Website Kino.to konnten aktuelle Kinofilme und TV-Serien hochgeladen und angesehen werden. Die Betreiber der Seite, die in Russland gehostet wird, seien nicht feststellbar, so der VAP in einer Aussendung. Der VAP habe daher UPC - stellvertretend für viele Internet Access Provider - aufgefordert, ihren Kunden den Zugang zu diesen Filmen zu sperren.

Provider rechnen mit Aufhebung der Entscheidung

Während der VAP die Entscheidung als richtungsweisend feiert, sieht die Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Jubelmeldungen des VAP sind definitiv zu früh“, so ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. Er rechne damit, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert wird.

„Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht. Das ist, wie wenn die ASFINAG verpflichtet werden sollte, AutobahnnutzerInnen zu kontrollieren, ob schwarz kopierte DVDs im Kofferraum transportiert werden. Denn die ASFINAG macht den Transport der DVDs erst möglich,“ so Wildberger.