Themenüberblick

„Vielzahl von Indizien“

Der deutsche Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nach Überzeugung der Universität Bayreuth bei seiner Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Der Vorwurf „vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ sei berechtigt, stellte die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ fest.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“, erklärte die Universität am Freitag.

Titel schon länger aberkannt

Die Hochschule hatte Guttenberg bereits am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Am 1. März legte er auf massiven Druck aus Politik und Wissenschaft sein Ministeramt nieder. Gleichzeitig beteuerte er bisher seine Unschuld und bestritt eine absichtliche Täuschung.

Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien, heißt es in der Mitteilung der Universität. Besonders deutlich lasse sich das anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Den kompletten mehr als 40-seitigen Bericht der Selbstkontrollkommission wollen Hochschulpräsident Rüdiger Bormann und der Kommissionsvorsitzende Stephan Rixen am Mittwoch bei einer Pressekonferenz vorstellen.

„Bewusstes Vorgehen“

Nach Überzeugung der Kommission hat sich Guttenberg immer wieder die Autorenschaft für fremde Texte angemaßt. Das setze bewusstes Vorgehen voraus. Dafür spreche eine Vielzahl von Indizien wie Umformulierung der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen und einzelne Auslassungen. Guttenberg hatte der Kommission am 26. April eine dreiseitige Stellungnahme zu den Vorwürfen übermittelt. Über deren Inhalt wurde am Freitag noch nichts bekannt.

Eine Mitverantwortung von Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle und des Zweitgutachters Rudolf Streinz im Rahmen des Promotionsverfahrens sieht die Kommission aber nicht. Allerdings hätte die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Erklärung bedurft, hieß es. Es sei nicht ersichtlich, welche hervorstechenden Thesen oder besonderen Ergebnisse der Arbeit die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt hätten.

Bericht wird veröffentlicht

In ihrem Bericht gibt die Kommission der Hochschulleitung auch Empfehlungen, wie die Betreuung von Doktoranden verbessert werden kann. Einzelheiten sollen ebenfalls am Mittwoch bekanntgegeben werden. Dann soll der komplette Bericht auf der Homepage der Uni veröffentlicht werden. Nach längerem Zögern hatte Guttenberg der Veröffentlichung zugestimmt. Das sei im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts und zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth geschehen.

Rechtliche Folgen noch unklar

Welche Folgen der Abschlussbericht der Bayreuther Kommission für das in Hof laufende Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg hat, steht noch nicht fest. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft konnte dazu am Freitag zunächst keine Auskunft geben. Allerdings hatten die Ermittler bereits vergangenen Monat erklärt, dass der Bericht zwar in das wegen Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung eingeleitete Verfahren einfließen werde. Die Plagiatsvorwürfe müssten aber im Einzelnen geprüft werden. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist erst im Herbst zu rechnen.

Links: